Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 124

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und Rivavirin und anderen, die hervorragende Substitutionswirkungen zur Virusein­bremsung haben und bei denen man auf Erfahrungen aus Pandemien in den dreißiger und fünfziger Jahren verweisen kann, vorzusorgen als mit einem modernen Präparat, das Zweit- und Drittmedikationen für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge hat.

Es hat selten eine Erkrankung gegeben, die uns zwar drohen kann, die aber bei Gott noch nicht ausgebrochen ist und schon gar nicht in Europa zu finden ist, aber bereits zwischen Fachliteratur und Trivial-Literatur der Tageszeitungen angesiedelt ist. Ich kann mich da des Eindrucks nicht erwehren, dass sich manche eine goldene Nase für etwas verdienen, was in drei oder vier Jahren, dann, wenn wir einen endgültigen Überblick haben, in den Lagern des Bundesheeres, der Exekutive, des Gesundheits­ressorts und der Bundesländer dahinschimmeln wird, weil sehr viele das Tamiflu nicht freiwillig nehmen werden, da sie es zur Abwehr einer normalen Grippe nicht brauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


14.26.18

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch gegen dieses Gesetz gibt es keinen Einwand. (Abg. Neudeck: Gegen die anderen auch nicht! Ihr konstruiert das immer nur!) Man könnte allenfalls darüber debattieren, warum diese ganzen Neuerungen erst jetzt kommen. Erkrankungen, die durch Tiere hervorgerufen werden, durch Parasiten, Viren, Bakterien, sind bunt gemischt. Da gibt es ganz exotische Dinge, die man vielleicht bei einer Prüfung einmal lernt, aber am nächsten Tag bereits vergessen hat. Es gibt aber auch so häufig auftretende Krankheiten wie Malaria auf der südlichen Hälfte, TB bei uns, Salmonellen und viele andere. Warum jetzt Qualitätskontrolle, warum jetzt bes­sere Dokumentation, warum jetzt Dokumentation und Untersuchungen auf Empfind­lichkeitserreger, auf Antibiotika-Resistenz? Aber besser jetzt als nie!

Ein weiterer kleiner Kritikpunkt: Es ist wieder eine Art Bundeskommission gegründet worden, es sind wieder die Kompetenzen zwischen mehreren Ressorts, insbesondere Ihrem Ressort und dem Landwirtschaftsressort, weiter- und fortgeschrieben worden. Es ist wieder die Betonung auf Auslagerung, sozusagen nur um in einem Ressort Personal und Geld zu sparen, das dort wahrscheinlich auch gut eingesetzt oder aufgehoben gewesen wäre. Man hat vergessen, dass vieles von bundesstaatlich serologischen Untersuchungsanstalten in Kooperation mit Universitäten gemacht werden könnte. – Das ist aber alles vergossene Milch.

Trotzdem ist das Gesetz gut, und es gibt keinen Einwand. Daher werden wir dem zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.28.21

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Durch das Zoonosengesetz soll die Organisation der Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern geregelt werden. Insbesondere wird die interdis­ziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen beziehungsweise Behörden sichergestellt wer­den.

 


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