noch dazu, wo wir nicht verlangen, dass es an die Konsumenten weitergegeben wird, sondern zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb verbleiben kann. Im Übrigen eine alte Forderung auch der Wirtschaftskammer und des Wirtschaftsbundes, von dem Sie sich ja offensichtlich auch verabschiedet haben.
Wir würden hier herzlich ersuchen, unsere
Anträge endlich einmal auf die Tagesordnung zu setzen und auch ernsthaft zu
diskutieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
23.21
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Danke. Ich werde sie nicht brauchen. – Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zur Gastgartenregelung werde ich nicht sprechen. Da gibt es in unserem Kreis Berufenere, das wird Mares Rossmann machen.
Zu den gewerblich betriebenen Schieß- und Sprengmittelanlagen wurde schon das Wesentliche gesagt, wurden unterschiedliche Aspekte dargestellt. Ich denke, dass die Transparenz sehr wohl erhöht wird, und die Verwaltungsvereinfachung geht damit, wie ich meine, einher. Es geht darum, dass die dem IPPC-Regime beziehungsweise der Seveso-II-Richtlinie unterliegenden Anlagen künftig der Gewerbeordnung unterstellt werden.
Als Information dazu noch: Bereits erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht. Die Genehmigungen von Neuanlagen erfolgen demnach über die Gewerbeordnung. Anlagen, die nicht im IPPC-Regime beziehungsweise in der Seveso-II-Richtlinie sind, bleiben im bisherigen Zuständigkeitsbereich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
23.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Ich stelle Ihnen und allen folgenden Rednerinnen und Rednern zu diesem Tagesordnungspunkt 2 Minuten als Redezeit ein.
23.23
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Auch mir ist es ein dringendes Bedürfnis, meinen Kommentar zu den gewerblich betriebenen Anlagen für Schieß- und Sprengmittel abzugeben. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Beifall des Abg. Kopf.) An sich sind die betroffenen Umstellungen tatsächlich sehr wichtig und dringend. Man fragt sich nur: Wer braucht so etwas überhaupt?
Schieß- und Sprengmittel sind wirklich eine gefährliche Sache. Wir reden da über gewerblich betriebene Anlagen, also nicht über die Anlagen des Bundesheeres oder jene der Polizei, wir reden über Anlagen, in denen Sprengmittel für den normalen wirtschaftlichen Gebrauch bereitgehalten und verteilt werden.
Wer braucht das? – Zum Beispiel Leute, die als Sprengbefugte eine kommissionelle Prüfung gemacht haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Auch die Zuckerwirtschaft hat so etwas gebraucht. Wir haben erst im letzten Herbst von der Feuerwehr beziehungsweise den Sprengbefugten einen Kühlturm in Leopoldsdorf sprengen lassen. Das ist genau der Bereich, wo man so etwas braucht.
Wenn man also weiß, dass man so etwas im normalen Leben braucht, dann ist es auch ganz gut, dass das in der Gewerbeordnung ganz normal geregelt ist. Daher ist es