Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 303

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eine rasche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen dem Antragsteller und der öffentlichen Stelle garantiert.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist gerade für unsere kleineren und mittleren Betriebe wichtig. Gerade diesen wollen wir mit dem neuen Gesetz einfach und unbüro­kratisch den Zugang zu Informationen öffnen, die für Sie und ihre tägliche Arbeit nötig sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.56.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Ich werde es Ihnen sagen, wenn ich mit meiner Rede fertig bin. (Präsidentin Mag. Prammer: Das brauchen Sie nicht extra zu sagen!) – Aha! Danke.

Geschätzte Damen und Herren! Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist letztlich die Folge einer EU-Richtlinie, die mit europäischen Mindestregeln für die Weiter­verwendung von Daten und Dokumenten aus dem öffentlichen Sektor sorgt. Es dient zur Vermeidung von Diskriminierungen und von Wettbewerbsverzerrungen, die auf­treten, und das ist, wie ich meine, in einer wissensgestüzten Wirtschaft von Bedeutung und vorteilhaft.

Es ist der erleichterte, der unbürokratische Zugang durchaus von Nutzen und ein Vorteil für die Wirtschaft. Ich denke, dass man daraus sicherlich auch ein wenig Wirtschaftswachstum und letztlich auch zusätzliche Arbeitsplätze ableiten kann, und ich begrüße das. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter und die Berichterstatterin wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Informations­weiterverwendungsgesetz samt Titel und Eingang in 1026 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. Damit ist der Gesetzesentwurf auch in dritter Lesung beschlossen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1151 der Beilagen, unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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