Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 305

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der zweite Grund, warum wir zustimmen werden, ist, dass das, wie schon gesagt wurde, auch die Möglichkeit der wechselseitigen Beteiligung oder der Beteiligung der Gesellschaften an den anderen Gesellschaften bedeutet, was wiederum die inter­nationale Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Konkurrenzfähigkeit dieser Grup­pierungen vergrößern wird.

Der dritte Grund, warum wir dieses Gesetz sehr begrüßen, ist, dass die Streichung des Akquisitionsverbotes bei ruhender Befugnis wegfällt und damit die Situation für viele junge Ziviltechniker verbessert wird. Sie wissen, diese können jetzt auch bei Architek­tenwettbewerben teilnehmen, wenn ihre Befugnis ruhend gestellt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Erklärung ist doch zu treffen: Das ist die Unklarheit zwischen Gesetz und Erläuterung bei § 8 Abs. 1. Da geht es um die Bindung der Praxis an den sozialversicherungsrechtlichen Status des Praktikanten. Hier haben auch die Erläuterungen dazu geführt, dass Begriffsbestimmungen, wie etwa „freies Dienstverhältnis“, nicht ausreichend definiert sind und Rechtsunsicherheit schaffen. Klarheit ist im Gesetz notwendig, daher werden wir diesen Punkt ablehnen und erst in der dritten Lesung zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.03.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bei der Änderung dieses Ziviltech­niker­gesetzes geht es darum, den Zugang, der bislang im freiberuflichen Bereich der Architekten oder der Ingenieurkonsulenten über das Ziviltechnikergesetz nur Uni-Absolventen vorbehalten war, nun auch für Fachhochschulabsolventen zu öffnen. Die Praxiszeit, die für die Befugnis zur Ausübung der Ziviltechnikertätigkeit erforderlich ist, ist für beide Absolventen, also jene der Fachhochschulen und jene der Universität, gleich.

Künftig ist es für Architekten mit einer ruhenden Befugnis möglich, an Wettbewerben teilzunehmen. Das ist wohl das, was Herr Kollege Moser mit der Möglichkeit der Akquisition meinte. Die ruhende Befugnis ist dann im Falle einer Auftragserteilung als Folge des Wettbewerbes zu aktivieren. Ich denke, dass es mit dieser Novelle auch gelingen wird, die Qualität sicherzustellen, die von der Berufsgruppe der Ziviltechniker erbracht wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


0.05.00

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei den Freiheitlichen: Drei Minuten!) – Ja, ich werde sie ohnehin nicht brauchen!

Wie gesagt wurde, gibt es etliche positive Änderungen im Hinblick auf den Zugang der FachhochschülerInnen zum Ziviltechnikerberuf. Allerdings haben Sie (in Richtung Regierungsparteien), sofern ich das richtig sehe, letztendlich doch wieder eine Ein­schränkung vorgenommen. (Zwischenruf der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.) – Haben Sie nicht mehr? – Aha! Die FachhochschulabsolventInnen brauchen doch noch zusätzliche Befähigungen im einen oder anderen Fall! (Abg. Dipl.-Ing. Achleitner: Andere genau-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite