Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 198

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18.50.5310. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Er­mächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1165 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.51.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das Bundesimmobiliengesetz als solches ist uns ein geringes Problem. Die Zusammenführung der Immobiliengesell­schaft mit der BIG ist uns auch kein großes Problem. Im Gegenteil: Ich möchte sogar hervorheben, dass sich die Bundesimmobiliengesellschaft wirklich in vielen Bereichen sehr bemüht. Und ich möchte auch anerkennen, dass sie im Energiebereich durchaus Initiativen setzt, möchte aber gleichzeitig noch einmal ansprechen, dass diese Bemü­hungen im Energiesparbereich durchaus auch von der Bundesimmobiliengesellschaft sozusagen vorbildhaft praktiziert und noch in größerem Ausmaß wahrgenommen wer­den sollten. – Das ist das eine.

Der eigentliche Grund – und das ist das andere –, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden, liegt darin, dass hier auch entschieden werden soll, dass die derzeitige Präsidentenvilla auf der Hohen Warte aus der Liste der historischen Ge­bäude herausgenommen werden soll. Solche Vorhaben, solche Aktionen beziehungs­weise solche Herausnahmen finden dann statt – Frau Kollegin Partik-Pablé, Sie wissen ja, es gibt andere Objekte in Wien, die ebenfalls sehr umstritten sind, ich spreche nur das Reizwort „Klimt-Villa“ aus –, wenn Verkaufsaktionen bevorstehen. Wir sehen auf Grund dessen, dass bei der Präsidentenvilla gerade ein Restitutionsverfahren läuft, keinerlei Anlass dazu, jetzt bereits den Akt zu setzen und dieses Objekt aus der Liste der historischen Gebäude herauszunehmen und auf die Verkaufsliste zu transponie­ren.

Die Präsidentenvilla auf der Hohen Warte ist nicht verkaufsreif, sie ist nicht Gegen­stand eines Verkaufs, sie soll daher nicht aus der Liste der historischen Gebäude herausgenommen werden, solange das Schiedsgericht nicht entschieden hat, ob eine Restitution stattfindet oder nicht. Das ist ein ganz einfacher Akt der Anerkennung vor dem Restitutionsverfahren. Das ist ein ganz einfacher Akt der Anerkennung der Tat­sache, dass die Zurückgabe von Eigentum noch nicht entschieden ist. Auf Grund dessen sehe ich es zu diesem Zeitpunkt als verfrüht, als voreilige Aktion an, die Präsi­dentenvilla aus der Liste der historischen Gebäude herauszunehmen. Deshalb können wir leider diesem Gesamtgesetzesantrag nicht zustimmen.

Wir werden Ihre Vorgangsweise kritisch beobachten. In der nächsten Zeit – vielleicht schon in der nächsten Woche oder in 14 Tagen – kommt die Entscheidung auch vom Schiedsgericht, und wir hätten dann durchaus noch Zeit, im Parlament die Entschei­dung zu treffen, dass wir die Präsidentenvilla aus der Liste der historischen Gebäude herausnehmen. Es ist ja ohnehin üblich, dass Rechtsmittel in Anspruch genommen werden, und da gibt es Fristen.

 


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