Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / Seite 6

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dem Justizausschuss den Antrag 741/A der Abgeordneten Neudeck, Großruck, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnüt­zigkeitsgesetz geändert wird.

Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner beantragt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1189 der Beilagen betreffend Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 eine Frist bis 5. Dezem­ber 2005 zu setzen.

Ferner liegt das von den Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird sogleich stattfinden. Die Abstimmung über den Fristset­zungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte stattfinden.

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner beantragt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenhei­ten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1188 der Beilagen betreffend Sicherheitspolizeigesetz eine Frist bis 5. Dezember 2005 zu setzen.

Für diesen Antrag wurde keine Debatte verlangt. Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgt nach der Abstimmung über den ersten Fristsetzungsantrag.

22.22.12Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, dem Ausschuss für innere An­gelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1189 der Beilagen betreffend Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 eine Frist bis 5. Dezember 2005 zu setzen. Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner oder die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mit­gliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 10 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


22.23.14

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gos­podo! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Klubobmann Molterer, ich bin im Jahre 1990 Abgeordnete zum Nationalrat geworden. Wenn ich mich recht erinnere, waren Sie damals Minister. (Abg. Mag. Molterer: Nein!) Nein? (Abg. Mag. Molterer: Ich bin mit Ihnen Abgeordneter geworden!) Abgeordneter, okay. (Abg. Scheibner: Aber er war es nicht lang!) Sehen Sie, Sie sind mir damals, 1990, nicht so aufgefallen, dass ich das noch in Erinnerung hätte. Ich habe gedacht, Sie waren Minister. (Beifall


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