Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 56

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Handkuss. Ich glaube, dass es ebenfalls Aufgabe der öffentlichen Hand ist, jene, die ein Fußballstadion besuchen, entsprechend zu schützen, damit sie dieses Fuß­ballereignis dort ungestört mitverfolgen können.

In beiden Bereichen, sowohl beim Kampf gegen terroristische Bedrohung als auch bei der Gewaltprävention im Rahmen von Großveranstaltungen, ist die heutige Gesetzes­änderung ein Schritt in die richtige Richtung, denn unsere Polizeibeamten brauchen entsprechende gesetzliche Grundlagen, um ihre Arbeit auch effizient und rasch erledigen zu können.

Was beinhaltet diese Gesetzesnovellierung? – Wesentliche Verbesserungen im Be­reich der erweiterten Gefahrenerforschung. Es wird der Exekutive in Zukunft ermög­licht, dass Bild- und Tondaten, die von Privaten aufgenommen werden, verwendet und weiterverarbeitet werden können.

Zulässig wird auch die verdeckte Ermittlung durch Ton- beziehungsweise Videoauf­zeichnungen sein. Diese Möglichkeit ist besonders wichtig, gerade wenn es um Vorfeldaufklärungen im Verfassungsschutz und bei der Terrorismusbekämpfung geht.

Diese erweiterten Möglichkeiten der Gefahrenerforschung sind nur mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten – der durch dieses Gesetz eine ganz wesentliche Besserstellung erfahren wird – gegeben.

Der zweite Teil der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes betrifft die Erhöhung der Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen. Hier wird es zukünftig die Möglichkeit geben, dass bis 500 Meter rund um den Ereignisort Sicherheitsbereiche eingerichtet werden. Es wird auch die Möglichkeit einer Hooligan-Datei geben, und für alle gewalttätigen Personen gibt es im Vorfeld die Möglichkeit der Gefährderansprache. Es ist ganz wichtig, diese Menschen aus der Anonymität herauszuheben und mit ihnen ent­sprechend in Kontakt zu treten, damit ihnen klargemacht wird, welche Situationen eintreten, wenn sie wieder gewalttätig in Erscheinung treten.

Insgesamt können wir mit der Gesetzesänderung sehr zufrieden sein. Wir geben der Polizei damit gute Mittel in die Hand, um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen. Es steht ohne Zweifel fest: Wir nehmen das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ernst, und wir stehen hinter der Exekutive – für mehr Sicherheit in Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darabos. Seine Wunschredezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


11.51.11

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir stehen vor der Beschlussfassung einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Es geht dabei tatsächlich, wie es auch von meinem Vorredner angesprochen wurde, um die Präzisierung und Ausweitung der erweiterten Gefahrenforschung. Es geht um Videoüberwachung bei internationalen Veran­staltun­gen, und es geht um die Möglichkeit einer verbesserten Überwachung bei großen Sportveranstaltungen.

Zu Herrn Kollegem Pilz sei nur gesagt: Es ist zwar amüsant, diese angewandte Dialektik zu hören, aber sie war nicht in allen Punkten schlüssig. (Heiterkeit des Abg. Hornek.) Wenn man sich die erweiterte Gefahrenforschung bisher ansieht, dann muss man sagen, dass es in Österreich sehr wenige Fälle gegeben hat – pro Jahr im Schnitt einen –, und das zeigt, dass auch der Staat – in welcher Ausformung immer – sehr behutsam mit diesen Mitteln der Kontrolle und der Überwachung vorgeht. Also Orwell lässt hier nicht grüßen.

 


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