Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 62

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der sowohl inländische als auch ausländische Hooligans künftig erfasst werden können – wird somit ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von gewalttätigen Auseinandersetzungen. Ziel der Maßnahme ist ein rasches Erkennen von Gewalt­potential in- und ausländischer Hooligans und die Entwicklung wirksamer Gegen­strategien zum Schutz der friedfertigen Fans. Dass solche Maßnahmen greifen, zeigt zum Beispiel Großbritannien, wo alle bisher Gewalttätigen aufgezeichnet und von den Veranstaltungen ferngehalten werden.

Im Zuge der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft, aber auch im Hinblick auf künftig zu erwartende internationale Konferenzen ist der Einsatz von Bild- und Tonauf­zeichnungen ein wirkungsvolles Instrument zur erweiterten Gefahrenerforschung. Bei den Terroranschlägen in London, die auf das Schärfste zu verurteilen sind, zeigte sich, dass die Täter auf Grund von Bildaufzeichnungen ausgeforscht und neue Erkenntnisse für die Terrorbekämpfung gewonnen werden konnten.

Durch die zusätzlich geschaffene Möglichkeit der Verwendung von Aufzeichnungen und Datenmaterial Dritter wird den Bedürfnissen der Vorfeldaufklärung und der Terrorismusbekämpfung Rechnung getragen.

Die neuen Maßnahmen stehen unter begleitender Kontrolle des Rechtsschutz­beauf­tragten und seiner zwei Stellvertreter, die ihre Aufgabe unabhängig und weisungsfrei durchführen können. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundes­regierung für fünf Jahre bestellt. Durch die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz werden die Kontrollbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten erweitert und verfas­sungs­rechtlich verankert.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass für Österreich der Status als eines der sichersten Länder dieser Welt gesichert bleibt und weiterhin für die Zukunft gesichert wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.10

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Parnigoni. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.10.23

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Den Sozialdemokraten – das habe ich heute schon einmal gesagt – geht es bei der Sicherheitspolitik um die Menschen. Es geht aber auch um Ausgewogenheit der Maßnahmen – einerseits all jener Maßnahmen, die der Sicherheit dienen, andererseits muss aber auch der entsprechende Rechtsschutz gewährleistet sein.

Der Exekutive die notwendigen Instrumente in die Hand zu geben, das ist das eine. Das haben wir bei der Einrichtung der Schutzzonen getan, das haben wir auch bei der Videoüberwachung von speziell gekennzeichneten Plätzen getan. Jetzt gibt es die neuen Möglichkeiten, etwa bei Großveranstaltungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und eine Hooligan-Datei anzulegen. Man kann nun auch eine erweiterte Gefahrenerforschung vornehmen, um bessere Terrorismusbekämpfung betreiben zu können.

Die Grundrechte sind uns sehr wichtig. Daher muss – wie mein Vorredner gerade ausgeführt hat – dieser Rechtsschutzbeauftragte, der unabhängig und verfas­sungsrechtlich abgesichert ist, alle Möglichkeiten haben, allfällige Maßnahmen zu überprüfen, zu genehmigen, abzubrechen oder den Auftrag auf Dateilöschung zu erteilen.

Uns ist wichtig, dass wir ein solches Instrument auch im Bereich der Justiz, aber auch im Bereich der Landesverteidigung haben. Wir wollen allenfalls eine Zusam­­men-


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