Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 70

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12.36.13

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen dem Sicher­heitspolizeigesetz zu. Kollege Darabos hat die Begründung dafür bereits sehr klar dargelegt, auch der Kollege Parnigoni, denn wir glauben – und das trennt uns von den Grünen –, dass für Spitzensportveranstaltungen, für Großsportveranstaltungen derar­tige Maßnahmen notwendig sind.

Ich erinnere da insbesondere an die großen internationalen Begegnungen. Ich wieder­hole, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Da haben wir ein gesellschafts­politisches Problem. Beim Länderspiel Tschechien gegen Deutschland waren es nicht Arbeitslose, die Krawalle gemacht haben, sondern es waren Rechtsanwälte und Uni­versitätsprofessoren. Daher glauben wir, dass wir dieses Problem einerseits mit repressiven Maßnahmen angehen müssen und andererseits mit präventiven Maß­nahmen, wie beispielsweise mit der Gefährderansprache.

Hohes Haus! Früher hat man gesagt: Kapfenberg gegen Simmering, das ist Brutalität! Wenn man sich jetzt die Situation bei anderen Sportarten ansieht oder etwa bei der Landesliga wie in Vorarlberg, so kann man sehen, wie es wirklich ist. So heißt es etwa in einem APA-Bericht:

„Nach dem 0 : 0 ausgegangenen Fußballspiel der Landesliga-Mittelständler Hella-Dornbirn und dem Schwarz-Weiß Nachfolgeclub SC Bregenz kam es am Samstag­abend in Dornbirn zu einer Massenschlägerei zwischen den Fan-Gruppen. Es flogen die Fäuste, sogar Schüsse fielen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das Problem: Gewalt im Sport! Daher verstehen wir nicht, Frau Bundesministerin, warum die Regierungsparteien meinem Antrag nicht zustimmen, der eine umfassende Studie über Gewalt im Sport einerseits und über präventive Maßnahmen andererseits vorsieht. Wir halten eine derartige Studie für absolut notwendig. Leider werden Sie diesem unseren Antrag nicht zustimmen. Ich finde dafür keine sachlichen Gründe.

Abschließend noch Folgendes: Wir als sozialdemokratische Fraktion erwarten uns, nachdem wir dem SPG zustimmen, auch eine Änderung des Datenschutzgesetzes, in der klar geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen Private Bilddaten ermitteln dürfen und unter welchen Voraussetzungen nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.38.49

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Beispiel des Abgeordneten Brosz hat genau gezeigt, dass es eigentlich Handlungsbedarf gibt. Wir brauchen zusätzliche Möglichkeiten, um solchen Gefahren, wie sie der Kollege Brosz hier vorhin geschildert hat, begegnen zu können. Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern, um dem Gefahrenpotential, das in der Öffentlichkeit besteht und das gerade bei solchen Veranstaltungen sehr oft zum Ausbruch kommt, entgegentreten zu können.

Kollege Pilz hat sich klar gegen die Überwachung ausgesprochen, er hat in diesem Zusammenhang von Überlastung der Beamtinnen und Beamten gesprochen. Ich denke, dass es wohl zeitgemäß ist, dass man heutzutage mit Videos und mit dem Einsatz von EDV im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung aktiv wird. Wenn wir diese neuen Methoden nicht hätten, dann würden die Beamten heute noch viel mehr belastet


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