Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 80

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Nationalsozialismus und ihren Nachkommen Genugtuung zu leisten. Frau Bundes­ministerin! Dazu sind wir verpflichtet! Da haben wir nicht einmal die Wahl.

Das ist das Verständnis von Aufarbeitung der Geschichte und das Sich-Stellen der Geschichte, das wir Grüne uns vorstellen, ich hoffe, auch viele Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung zum Setzen dieser Geste am Ende des Gedenkjahres 2005, damit es nicht an uns vorübergeht, ohne dass wir etwas getan haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ist ord­nungs­gemäß eingebracht und steht damit auch mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1189 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staats­bürgerschaftsrechts-Novelle 2005)

Der Nationalrat wollte in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1189 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staats­bürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005), in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten 1254 d.B. wird wie folgt geändert:

Artikel I

Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985

1. § 10 Abs. 4 Z 2 wird folgende Z 2a angefügt:

„2a. bei den Nachkommen eines Fremden nach Z 2.“

2. In § 58c wird folgender Abs. 1a angefügt:

„(1a) Nachkommen eines Fremden erwerben unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 die Staatsbürgerschaft, wenn sie der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigen, dass ein Vorfahre in gerader Linie sich als Staatsbürger vor dem 9. Mai 1945 in das Ausland begeben hat, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite