Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 92

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Es ist daher festzustellen, dass hier eine unnötige Novelle geschaffen worden ist, die noch dazu kontraproduktiv ist, denn die Staatsbürgerschaft ist nicht der Endpunkt der Integration, sondern sie ist eine Voraussetzung für die endgültige Integration, und das ist es, was anzustreben ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.53.10

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle beinhaltet drei wichtige Punkte, die ich ausdrücklich begrüßen möchte.

Es ist dies zum Ersten die Einbürgerung nur bei entsprechender Sprachkenntnis. Ich bin der Meinung, dass entsprechende Sprachkenntnisse für eine Integration, die wirklich funktionieren soll, eine unabdingbare Voraussetzung sind. (Abg. Mandak: Dann müssten Sie die Sprachkenntnisse ...!)

Wir haben auch in Vorarlberg zum Beispiel das Problem, dass bei der Arbeits­losigkeit – die leider Gottes steigt; wir steuern zwar gegen, aber sie steigt (Abg. Parni­goni: Was tun Sie? Gegensteuern? Das ist aber ein Scherz!) – ein großer Anteil Migranten betrifft, die keine entsprechenden Sprachkenntnisse haben und damit auch nicht weiterbildbar sind. Wir haben wohl einen gewaltigen Zuwachs an Arbeitsplätzen, aber dies sind Arbeitsplätze, die entsprechend ausgebildete, qualifizierte Mitbürger brauchen. Da ist es wichtig, dass wir unseren Mitbürgern die Chance geben, auch ihre Sprachkenntnisse entsprechend weiterzubilden. Es soll ein Anreiz sein, deswegen begrüße ich diesen Punkt ausdrücklich.

Zum Zweiten betrifft es Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Ge­schichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes. Ich glaube, es sollte für jeden angehenden Staatsbürger und jede angehende Staatsbürgerin von Interesse sein, dass man die Geschichte des eigenen Landes, in das man sich integrieren will, auch kennt. Deswegen begrüße ich diesen Punkt ausdrücklich.

Ich möchte aber ganz kurz noch auf die Ausführungen vor allem von Frau Weinzinger und auch von Kollegin Stoisits eingehen, die hier die Gebühren so gegeißelt haben. In Wirklichkeit ist es so, Frau Weinzinger, dass gerade bei Asylberechtigten bisher 725 € zu zahlen waren; in Hinkunft werden es nur mehr 700 € sein. Bei EWR-Bürgern und Einbürgerungen auf Grund bereits erbrachter oder zu erwartender Leistungen auf verschiedenen Gebieten waren es früher auch 725 €; in Zukunft werden es 700 € sein. Ehegatten von Naziopfern zum Beispiel haben bisher 545 € bezahlt; in Zukunft werden es nur mehr 200 € sein. Auch die Verleihung an Kinder von Österreichern wird günstiger: bisher 545 €; in Hinkunft 200 €. Auch Ex-Österreicher, die ihre ehemalige Staatsbürgerschaft wieder annehmen wollen, haben bisher 545 € bezahlt; in Zukunft werden es nur mehr 200 € sein. Ich glaube also, dass Sie in Zukunft, bevor Sie hier etwas behaupten, besser recherchieren sollten.

Ich begrüße dieses Gesetz und bitte das Hohe Haus, ihm zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Prokop zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


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