Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 94

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status und danach selbständig die Staatsbürgerschaft zu bekommen. Darüber hinaus gibt es auch hier die Möglichkeit einer humanitären Aufenthaltsbewilligung.

Ganz wichtig war es auch, einmal den legalen Aufenthalt zu definieren.

In der Diskussion wurde immer wieder behauptet, dass Kinder, wenn sie eine schlech­te Note haben, eine Verhinderung der Staatsbürgerschaft für die gesamte Familie bewirken. Ich habe vielfach versucht, das klarzustellen: Es sollte eine Vereinfachung für die Kinder sein, dass sie keine Prüfung brauchen. Wir haben das jetzt noch er­weitert, sodass schon der Schulbesuch allein genügt. Und alle Kinder, die hier für sechs oder zehn Jahre gewohnt, gelebt haben, haben auch die Schule besucht. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Deutlich ist auch die Klage geäußert worden, dass es einfach nicht möglich war, die Deutschkenntnisse abzuprüfen. Nicht zuletzt deswegen sind in Wien im Jahr 2003 nur vier wegen mangelnder Deutschkenntnisse abgewiesen worden, weil es hier nämlich keine Richtlinie gab und die Sorge bestand, dass das beeinsprucht oder aufgehoben werden würde. Daher war es notwendig – das haben auch die Experten im Hearing gesagt –, Klarstellungen zu treffen und eine Handhabe für die vollziehende Behörde, ein objektiviertes Prüfungsverfahren einzuführen. Das ist nunmehr versucht worden, und ich bin überzeugt, das ist ein guter Weg.

Wenn wir heute auf der einen Seite hören, es ist zu streng, und auf der anderen Seite, es ist zu liberal, so ist das wieder typisch, weil wir versucht haben – und ich glaube, das ist wichtig –, den guten Mittelweg zu wählen. Wir brauchen ein Gesetz, das – und das ist, glaube ich, bei diesem Gesetz der Fall – den Bedürfnissen der Fremden, die sich hier integrieren wollen, die Staatsbürger werden wollen, entspricht und auf der anderen Seite auch dem Bedürfnis der Österreicher gerecht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

14.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile es ihm.

 


14.02.06

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Frauen Minister! Frau Minister Prokop! Ich glaube Ihnen schon, dass das in der Praxis schwierig ist und dass es da Probleme gibt. Ich glaube Ihnen auch, dass das von der Partei unabhängig zu sehen ist – das wird schon so sein. Und möglicherweise haben sich auch die Landeshauptleute in der einen oder anderen Art und Weise dahin gehend geäußert, dass es eine Vereinheitlichung der Fristen geben möge. Was den Geist des Gesetzes jedoch besser ausdrückt als diese Fakten ist das, was manchmal unbewusst oder vielleicht auch bewusst hervorkommt. Wenn zum Beispiel Frau Minister Gastinger laut „Standard“ vom 14. September 2005 sagt: „Larifari gibt es bei diesem Gesetz gar keines mehr“, dann sagt das ... (Bundesministerin Mag. Gastinger: Das soll es auch nicht geben!) – Ja genau, das drückt es auch aus. Larifari gibt es bei diesem Gesetz keines mehr. Das ist Ihre Abweisung der ganzen Sache. Es geht Ihnen nicht um Integration. Die Einbürgerungsfristen, überhaupt sämtliche Bestimmungen wurden verschärft, nicht bloß vereinheitlicht. Das macht einen Unterschied: Verschärfung oder Vereinheitlichung!

Ich bestreite auch, dass es einen unmittelbaren Handlungsbedarf gegeben hat, weil der deutliche Anstieg der Einbürgerungen von 1990 bis 2003 nicht auf vorzeitige Ermes­senseinbürgerung zurückzuführen ist, sondern vor allem auf reguläre Einbür­gerungen plus Erstreckungen auf Familienmitglieder. – Das ist das eine.

Zum Zweiten: Sie haben die bisherige Voraussetzung eines zehnjährigen Aufenthalts für Ermessenseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 Z 3 für subsidiär Schutzberechtigte


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