Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 97

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wird, das Leute einbürgert, die nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebens­unterhalt bestreiten können.

Der wichtigste Punkt ist aber meines Erachtens die Tatsache, dass es künftig keine so genannten Meldezettel-Staatsbürger mehr geben wird, denn die Bewerber werden ihren tatsächlichen Aufenthalt, auch die Sicherung des Lebensunterhaltes – das habe ich schon gesagt – nachweisen müssen.

Ebenfalls begrüßen möchte ich die Regelung der Fristen, wobei die Faustregel 30/15/16 lautet. Zur Erklärung: Künftig kann ein Staatsbürgerschaftswerber frühestens nach sechs Jahren eingebürgert werden, und wenn jemand im Laufe von zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts mindestens fünf Jahre nach den Bestimmungen des Niederlassungsgesetzes hat, dann ist die Verleihung ebenfalls möglich. Bei Vorliegen nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration muss sich der Bewerber 15 Jahre ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Staatsbürger von Österreich sein zu dürfen, ist sicherlich ein besonderes Privileg, mit dem man nicht leichtfertig umgehen darf, und ich bitte Sie daher, diesem Entwurf die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

14.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


14.12.32

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Frauen Bun­desministerinnen! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Sicht des BZÖ ist es ein äußerst gelungenes Gesetz, weil es aus unserem Blickwinkel heraus gesehen genau das regelt, was im alten Gesetz alles nicht geregelt ist. (Abg. Parnigoni: Korrigierst du jetzt Bösch?)

Kollege Parnigoni hat ja angemerkt, dass alles so toll gewesen sei, was das alte Gesetz geregelt hat, und es habe keinen Bedarf gegeben, da irgendetwas zu tun. – Die Zahlen, die Kollege Lopatka und auch andere schon genannt haben, sprechen für etwas anderes: von 9 090 auf 42 000 sind die Zahlen gestiegen. Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen, aber Sie müssen das über sich ergehen lassen. Dieses Gesetz in der jetzigen Regelung war mangelhaft und ist jetzt ausgezeichnet repariert worden.

Wir waren penetriert durch mangelnde Sprachkenntnisse von Werbern um die öster­reichische Staatsbürgerschaft, die diese dann aber auch erhalten haben. Wir hatten keinen gesicherten Lebensunterhalt, und unter diesen Rahmenbedingungen war eine Neuregelung notwendig.

Auf einen für mich ganz wesentlichen Teil möchte ich hinweisen, und zwar, welche Ausschließungsgründe für Werber um die österreichische Staatsbürgerschaft jetzt neu hinzugekommen sind: Wir hatten früher eine Verurteilung im Ausmaß von über drei Monaten als Ausschließungsgrund. Wir haben jetzt eine sofortige Ausschließung bei einer Verurteilung durch ein Gericht. Wir haben eine Ausschließung, wenn mehr als eine Strafe wegen einer schwer wiegenden Verwaltungsübertretung vorliegt, wie zum Beispiel gegen das Meldegesetz, gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz oder gegen das Grenzkontrollgesetz. Ganz wesentlich zur Bekämpfung der Prostitution: Wir haben eine Verurteilung wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pros­titutions­bestimmungen als Ausschließungsgrund.

 


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