Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 247

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


20.11.09

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Registerzählungs­gesetz und zu den Begleitmaterien sprechen. Es handelt sich dabei um klassische Datenschutzgesetze. Und ich möchte vorweg festhalten, ich bedauere, dass diese Gesetze, diese Vorlagen im Datenschutzrat nicht behandelt wurden. Ich bedauere auch, dass im Begutachtungsverfahren die Stellungnahme beispielsweise der Bundes­arbeitskammer, die sehr ausführlich ist und auf die datenschutzrechtlichen Problem­stellungen hinweist, in keiner Weise Berücksichtigung fand. Und alle hier in diesem Haus waren bereits der Auffassung, dass diese aufwendige, klassische Volksbe­fragung durch eine moderne Registerzählung abgelöst werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dieses Gesetz wird dem aller­dings nicht gerecht. Zweck ist nicht die Volkszählung, sondern ein Rasterabgleich von personenbezogenen Daten, angeblich um die Datenqualität in den einzelnen Verwal­tungsregistern zu erhöhen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen, die Richtigkeit jedes einzelnen Eintrages zu prüfen, ist mit der Volkszählung – und das möchte ich festhalten – unvereinbar. Die Volkszählung scheint der Deckmantel für eine generelle Registerbereinigung zu sein. Und jetzt kommt es: Kollege Wittmann hat bereits darauf hingewiesen, dass mit der Verwendung des bereits spezifischen Personenkenn­zeichens beziehungsweise der Sozialversicherungsnummer eine klassische Bespitze­lung und Überwachung möglich ist. Damit kann – und das möchte ich namens meiner Fraktion ausdrücklich festhalten – im Einzelfall unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen werden.

Lassen Sie mich aber auch noch auf andere Ungereimtheiten hinweisen, zum Beispiel im Bundesstatistikgesetz. Bisher wurden diese Daten nur anonymisiert weitergegeben, nun nicht mehr. Damit wird die statistische Geheimhaltung aufgegeben.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist für uns nicht akzep­tierbar. Ich frage Sie noch einmal und verweise dabei auf die Unterlage der Statistik Austria aus dem Jahre 2002, in der steht: klare und strenge Regeln für den Daten­schutz: Wo sind diese klaren und strengen Regelungen für den Datenschutz? – Ich finde sie nicht, daher lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Ein bisschen länger suchen!)

20.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.

 


20.14.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir beschließen heute auch eine Novelle zum Informations­sicherheitsgesetz. Österreichische Unternehmungen, die sich im Ausland in sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in der Sicherheitstechnologie um Aufträge bemühen, benötigen oft einen Nachweis über die Sicherheit ihres Unternehmens, dass nämlich geheime Informationen nicht weitergegeben werden. Deshalb verlangen einige Staaten von Österreich den Abschluss von Regierungsübereinkommen, in denen die gegen­seitige Sicherheit von Verschlusssachen gewährt wird. Oft sind solche Regierungs­übereinkommen somit die Voraussetzung, dass sich österreichische Betriebe um einschlägige Aufträge im Ausland bewerben können, denn entsprechende staatliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind notwendig zum Beheben der Ausschreibungs­unterlagen.

 


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