Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 251

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

können, damit wir sagen können: Ja, wir wollen darauf aufbauen, wir wollen dort weitermachen! – Das ist der eine Teil.

Der andere Teil, meine Damen und Herren, betrifft die Diskussion um die Qualität der Baukultur. – Dieses Wort ist ja öfters gefallen. Glauben Sie mir: In dem Gesetz wird nicht die Qualität einer Baukultur geregelt, sondern das Prozedere eines Aus­schrei­bungsprozesses.

Wie der eine oder der andere – sage ich jetzt einmal – aus leidvoller Erfahrung weiß, haben wir im ORF-Gesetz natürlich den Qualitätsstandard festgeschrieben, aber die Qualität ist in Wirklichkeit im Gesetz nicht festzumachen! Was ist qualitätsvolle Architektur? – Möglicherweise ist das für mich etwas anderes als für Sie oder für Sie, Frau Abgeordnete Stoisits. Das heißt, wir haben möglicherweise verschiedene Zugän­ge zur Qualität, und dass man das in einem Gesetz festmacht, ist unmöglich.

Wenn wir über die Anonymität in diesem Bereich reden, dann sage ich Ihnen auch: In irgendeiner Form müssen wir irgendwann einmal darüber reden, wie der Bau und wie das Projekt ausschauen soll. – Man sollte das nicht über Moderatoren machen, nicht über Anwälte, über Rechtsanwälte oder Notare, sondern selbstverständlich am Objekt. Man sollte mit demjenigen über das Objekt reden, der das zu verantworten hat!

Ich kenne die Entschließung der Grünen und glaube, das ist ein guter Weg, das Thema wach zu halten und weiter darüber zu reden. Aber auch im Hinblick auf diesen Bau­kultur-Report, den wir gerade auf sehr breiter Basis erstellen lassen und der hoffentlich im Juni fertig sein wird, werden wir genau über dieses Thema weiterdiskutieren kön­nen.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.28.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ein paar Bemerkungen zu den beiden Tagesordnungspunkten Registerzählungsgesetz und Informationssicherheitsgesetz.

Meine Damen und Herren von der Opposition, selbstverständlich könnte man praktisch jede Regelung und auch jedes Gesetz mit dem Argument ablehnen, es könnte auch gebrochen werden oder missbräuchlich verwendet werden. – Dann bräuchten wir hier gar keine Gesetze mehr zu beschließen, denn diesen Verdacht beziehungsweise diese Möglichkeit gibt es wohl bei fast allen Gesetzen – und natürlich auch hier, das haben wir auch im Ausschuss diskutiert.

Träfen diese Befürchtungen zu – und das hat jetzt auch der Herr Staatssekretär klargemacht –, dann ist das ein Gesetzesbruch, der auch entsprechend geahndet werden muss. Ich gehe davon aus, dass er auch geahndet wird, und ich gehe auch davon aus, dass die Möglichkeit des Missbrauchs so schwer gemacht worden ist wie möglich. Stellt sich das im Vollzug als anders heraus, dann kann man ja noch einiges adaptieren.

Dass man sagt, man lehnt dieses Gesetz ab, weil die Gefahr besteht, dass es miss­bräuchlich angewendet werden könnte, sehe ich nicht ganz ein, weil ja der Nutzen auf der Hand liegt. Es ist ja, glaube ich, von uns allen unbestritten, dass man die Daten braucht, die da erhoben wurden und in Zukunft erhoben werden – für den Finanz­ausgleich, aber auch für viele andere, auch statistische Zwecke.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite