Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 271

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dass heute die rechtlichen Grundlagen für einen eigenen Sportspartenkanal geschaf­fen werden, ist begrüßenswert, weil somit Sportarten, die sonst eben nicht so im Rampenlicht stehen, ein Forum geboten werden kann, und das ist hoffentlich auch Motivation, Sport nicht nur passiv im Wohnzimmer mit Chips und Bier zu konsumieren, sondern auch aktiv zu betreiben. Was wir uns allerdings genauer anschauen müssen, ist, dass sich aus diesem Sportspartenkanal nicht schleichend ein Wettkanal ent­wickelt. Da reicht es, wenn private Wettbüros immer mehr ihr Unwesen treiben.

Akuter Handlungsbedarf besteht allerdings in einem anderen Bereich. In letzter Zeit werden wir mit Werbespots regelrecht überschwemmt, die so genannte Informationen über das Kindergeld, die Pensions- oder Steuerreform zum Inhalt haben. In Wahrheit sind das aber plumpe Kampagnen zum Aufpolieren des ramponierten Image dieser Bundesregierung, wobei alle Register der kommerziellen Werbung gezogen werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein, nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Kampagnen würden aber nicht einmal als kommerzielle Werbung durchgehen, weil § 2 UWG irreführende Werbung verbietet.

Gleichzeitig aber wird politischen Mitbewerbern und anderen gesellschaftlichen Grup­pen Rundfunkwerbung mit der Begründung untersagt, dass eben nur kommerzielle Werbung zulässig sei. Für das Sozialstaatsvolksbegehren durfte etwa mit dieser fadenscheinigen Begründung überhaupt nicht im ORF geworben werden. Wir erinnern uns, die Initiatorinnen und Initiatoren mussten auf Privatsender und ausländische Sen­der mit Österreichfenstern ausweichen. Trotzdem ist daraus ein Riesenerfolg geworden, trotz aller Hürden, die Sie aufgebaut haben.

Meine Damen und Herren! Fest steht, dass Sie die an und für sich sinnvollen Bestim­mungen des § 6 ORF-Gesetz, die Information bei Katastrophen und Krisen zum Inhalt haben, einfach missbräuchlich für Eigenwerbung verwenden. Gut, diese Bundes­regierung ist eine Katastrophe für unser Land an sich. Aber so war das wohl nicht gemeint. Und wenn Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer hier von einem § 13 erzählt, wo ihr eigener Experte im Ausschuss gemeint hat, dass das eben keine Rechts­grundlage sei, dann ist das Chaos irgendwie perfekt.

Also da haben Sie nicht für Klarheit gesorgt, wie das Ihr Kollege Scheuch irgendwie diagnostiziert hat, sondern eben für mehr Unklarheit.

Deshalb fordern wir im folgenden Abänderungsantrag eine entsprechende Klarstellung und darüber hinaus eine Aufhebung des absolut unverständlichen Werbeverbotes für Printmedien.

Abänderungsantrag

Der Antrag 723/A wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 6 Z 1 wird die Wendung „wichtige Meldungen an die Allgemeinheit“ durch die Wendung „wichtige behördliche Meldungen an die Allgemeinheit, wenn dies die Dringlichkeit erfordert“ ersetzt; folgender Satz wird § 6 angefügt:

„Meldungen, die bloß der Information über die Tätigkeit der Bundesregierung oder deren Mitglieder oder eines Staatssekretärs dienen, sind unzulässig.“

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite