Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 296

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möglich war, uns gemeinsam darauf zu einigen, diese Konkurrenzklauseln zur Gänze zu streichen.

Ein weiterer Punkt, der mir mindestens gleich wichtig, wenn nicht gar wichtiger zu sein scheint, betrifft die Ausbildungskostenrückersatzklauseln, die Sie nun neu geregelt haben und die sogar eine Verschlechterung der bisherigen Situation bedeuten; sowohl was die Rahmenfrist für die Rückerstattung anlangt als auch die Möglichkeit, sozusagen das Entgelt vom Arbeitnehmer und von der Arbeitnehmerin einzuverlangen. Es ist bedauernswert, dass Sie in Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit wieder Maß­nahmen beschließen wollen, die gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. (Abg. Dr. Niederwieser: Und gegen die Bildungsfreundlichkeit dieser Regierung!)

Auch das spiegelt sich darin wieder, aber vor allem ist es eine Knebelung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beschränkt sie in ihren Möglichkeiten. Und das sollte gerade in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit so dramatisch angestiegen ist wie unter Ihrer Regierung, eigentlich nicht geschehen.

Letzter Punkt: Sie schaffen Verbesserungen im Bereich der Familienhospizkarenz, nämlich die Möglichkeit, Familienhospizkarenz für längere Zeit in Anspruch zu nehmen. Die Kritik, dass dafür noch immer kein Entgelt, sozusagen kein Fortzahlungsbestand festgelegt ist, bleibt natürlich aufrecht.

Dennoch werden wir dieser Materie, weil wir die Maßnahmen positiv bewerten, im Großen und Ganzen in zweiter Lesung – sozusagen um Ihnen auch dieses Signal von uns zu senden – unsere Zustimmung geben. Auf Grund des vorhin Ausgeführten müs­sen wir aber in dritter Lesung die ganze Materie ablehnen. Sie geben uns auch nicht die Chance, dass wir einzelnen Punkten zustimmen, weil Sie immer alles in ein Paket verpacken, das wir dann im Gesamten nicht mittragen können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

22.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Mag. Scheucher-Pichler. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.43.59

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Danke, Herr Präsident, ich werde die 3 Minuten, denke ich, nicht ausschöpfen.

Frau Kollegin Silhavy, ich beziehe mich nur auf den dritten Punkt Ihrer Ausführungen betreffend Hospizkarenz. Ich freue mich, dass Ihre Fraktion da zustimmen kann. Ich denke, wir sind hier alle einer Meinung, dass die Begleitung von sterbenden Menschen und auch von schwerkranken Kindern eine wichtige Maßnahme ist. Die Evaluierung in diesem Bereich hat ergeben, dass einige Verbesserungsmöglichkeiten gegeben sind, die wir heute hier auch beschließen wollen.

Erstens: Die Hospizkarenz wird nunmehr auch für Wahl- und Pflegeeltern möglich. Ich darf Ihnen auch gleich ankündigen, dass Kollegin Marek einen Abänderungsantrag – und das ist auch im Ausschuss diskutiert worden – auf Erweiterung auf leibliche Kinder des Ehepartners beziehungsweise Lebensgefährten einbringen wird. Das war auch Ihr Vorschlag (in Richtung SPÖ), und ich denke, das zeigt, dass wir durchaus konstruktiv und konsensbereit sind, wenn es gute Vorschläge gibt. Ebenso mit einbezogen werden soll die Betreuung von sterbenden Lebensgefährten.

Es werden durchschnittlich vier Monate Karenz in Anspruch genommen. Gerade die Betreuung schwerstkranker Kinder zeigt aber in der Praxis, dass zum Beispiel Tumorbehandlungen länger als sechs Monate dauern. Daher halte ich die Möglichkeit, schwerstkranke Kinder eben neun Monate lang zu begleiten, für einen sehr wichtigen Aspekt.

 


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