Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 299

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abgerufen, weil die Mitarbeiter Angst haben – schon jetzt; diese Ausbildungskosten-Regelung gab es ja in bestimmten Branchen und in bestimmten Segmenten jetzt schon –, sie müssen die Kosten zurückzahlen.

Auch wenn es so ist, dass nur wenige zurückzahlen müssen – was ich weiß, denn vielfach wird das dann von den Arbeitnehmern nicht verlangt –, selbst dann bleibt noch immer die Drohung im Raum stehen – und Drohung ist kein guter Ratgeber für ein gutes Arbeitsverhältnis! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


22.54.00

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Öllinger, was Sie hier als „absurd“ und „monströs“ bezeichnen, ist nicht mehr und nicht weniger als die geltende Judikatur zum Thema Rückersatz von Ausbildungskosten. (Abg. Öllinger: Nein, Sie verschärfen sie!) Nichts anderes ist hier gesetzlich umgesetzt worden. Deswegen verwundern mich Ihre Worte schon in hohem Maße.

Wir sind der Meinung, und da schließe ich mich dem Initiativantrag sehr gerne an, ich habe das im Ausschuss schon getan ... (Abg. Öllinger: Sie verschärfen das!) Es wird nicht deswegen richtiger, weil Sie das behaupten! Das ist Judikatur, das ist die geltende Lehre, beispielsweise auch, dass der Richtwert für die zulässige Bindungs­dauer mit drei bis fünf Jahren vorgesehen ist.

Ich darf hier insbesondere diejenigen ansprechen, die dem ÖGB relativ nahe stehen, und aus dem Standardlehrbuch Schwarz/Löschnigg zitieren, aus dem Lehrbuch „Arbeitsrecht“, erschienen im ÖGB-Verlag.

Als Richtwert – ich zitiere wörtlich – für die zulässige Bindungsdauer sind drei bis fünf Jahre anzunehmen. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist das Zitat der herr­schenden Lehre, und das steht in diametralem Widerspruch zu Ihrer sehr polemischen Kritik, was uns dabei eingefallen sei. Ich glaube, dass es der Klarheit für Österreichs Arbeitnehmer durchaus dient, wenn hier rechtlich das festgeschrieben wird, was sich durch Judikatur und Lehre über die Jahre entwickelt hat. (Abg. Öllinger: Über die Jahre! Sie sollen ja etwas Neues machen!)

Sie können jetzt die herrschende Lehre hier nicht konterkarieren. (Abg. Öllinger: Leider!) Sie können es ruhig versuchen, aber Sie werden damit keinen Erfolg haben, sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger!

Zum Thema Konkurrenzklausel meine ich, dass eine ganz entscheidende Verbes­serung dadurch bedingt ist, dass gesagt wird, unter rund 2 000 € im Monat gibt es sie nicht. Über 2 000 € kann das sehr wohl relevant sein. Für das eine wie für das andere gilt, dass natürlich die Medaille zwei Seiten hat: Sie sagen, es sei mobilitäts- und ausbildungsfeindlich – ich sage, nur wenn es hier Klarheit gibt, werden Arbeitgeber auch bereit sein, entsprechende Ausbildungen zu finanzieren.

Es bedarf ja ohnehin – auch das haben Sie absichtlich übersehen – einer aus­drücklichen schriftlichen Vereinbarung zu diesem Thema, und nur dann werden Arbeitgeber auch bereit sein, bei bestehender Wettbewerbssituation unter Umständen den Leuten einen Job zu geben; ganz abgesehen davon, dass in Sachen Konkurrenz­klausel das nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer minderjährig ist, wenn ein Jahr über­schritten wird oder wenn es durch die Konkurrenzklausel zu einer unbilligen Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers kommt.

 


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