Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 301

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Geschätzte Damen und Herren! Derartige Regelungslücken darf es im 21. Jahrhundert nicht mehr geben. Wir sind aber auch gezwungen, zeitgemäße arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wenn wir Regelungen im Landarbeitsrecht für Landwirte im Bereich der so genannten Brache, also Nutzungsruhe, wo es auch darum ging, eine selbständige landwirt­schaftliche Tätigkeit im Sinne der Zugehörigkeit zur SV der Bauern zu definieren, gefunden haben, sind wir aber auch mehr als gefordert, die Existenz von Arbeit­nehmern sozial gerecht und durch zeitgemäße Normen eines modernen Geltungs­bereiches zu definieren und zu sichern.

In diesem Zusammenhang darf ich mich bei Frau Abgeordneter Silhavy insofern bedanken, als ich glaube herausgehört zu haben, dass auch Sie von der SPÖ Interesse an einer Regelung und einer entsprechenden Vorgabe, was die Normen betrifft, haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb lade ich Sie ein: Machen wir auch den nächsten Schritt und schaffen wir gemeinsam moderne und zukunftsorientierte arbeits­rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft im 21. Jahrhundert!

Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch bei all jenen bedanken, die sich viele Jahre hindurch bemüht haben, diesbezüglich eine entsprechende Regelung herbei­zuführen. Herrn Bundesminister Bartenstein darf ich dafür danken, dass es endlich zu einer solchen Regelung kommt, zu einer gesetzlichen Regelung im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.

Meine Damen und Herren! Ich ersuche daher um Zustimmung zu dieser Geset­zesvorlage. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Wunsch­redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.01.56

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht um eine Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes. Da bereits von Vor­rednern darauf hingewiesen wurde, möchte ich mich jetzt nur ganz kurz mit der Ausbildungskostenrückersatz-Regelung, die es dann geben wird, befassen.

So, wie diese Regelung vorgeschlagen ist, schwächt sie unserer Auffassung nach die Position des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Das stellt in gewisser Weise eine Verbeugung vor den Arbeitgebern und vor der Wirtschaft dar. Das Ganze ist jedenfalls mobilitätshemmend – darauf ist auch schon hingewiesen worden –, und vor allem: Was sind diese genannten Ausbildungskosten? Kollege Öllinger hat bereits darauf hingewiesen.

Herr Bundesminister! Ich kenne zum Beispiel einen Betrieb, der die Ausbildung für die Mitarbeiter und auch für Dritte ausgegliedert hat, aber trotzdem im Unternehmen belassen hat. Da werden jetzt intern Rechnungen gelegt. Das heißt, dort kann man mittels Rechnungslegung gegenüber dem eigenen Unternehmen Ausbildungskosten fiktiv, in welcher Höhe immer, angeben. Soll dann vielleicht der Arbeitnehmer in die Situation kommen, das zurückzahlen zu müssen?! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Da Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, die Judikatur dazu angesprochen und von drei bis fünf Jahren in diesem Zusammenhang gesprochen haben, frage ich: Warum nicht drei Jahre? Warum fünf Jahre und nicht zwei? Warum setzen wir nicht feste


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