Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 48

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.

 


13.22.42

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auf einen der wich­tigsten Punkte, weil grundlegenden Punkte, im Schulpaket beziehen, nämlich auf das Kapitel Sprachförderung. Die Sprachförderung, insbesondere die sprachliche Frühför­derung, ist enorm wichtig, und wie wichtig sie in ihrer Tragweite und Aktualität ist, hat uns gestern sehr schön unser Generalsekretär Lopatka dargestellt, indem er aus der „Berliner Zeitung“ das Interview mit dem türkischen Außenminister Gül zitiert hat, der sich an seine Landsleute in Deutschland wendet, was aber in seiner Gesamtaussage sehr gut auch auf Österreich und andere Länder zu übertragen ist.

Hier kann man sich wirklich die grundsätzliche Frage stellen: Wie geht man mit Immig­ration, mit Integration um, und wie viel Assimilation braucht es? Erste Voraussetzung für jedes Verstehen, jede Verständigung und jede Kommunikation ist nun einmal das Erlernen der Landessprache, das Erlernen der Sprache des Landes, in dem man leben will! Spracherwerb ist also ein Grundstein für kulturelles, soziales und wirtschaftliches, auch politisches Miteinander, und nur dieser Bildungsweg eröffnet Chancen auf weitere spezifische Bildung und Ausbildung und auf einen sicheren Platz in der Gesellschaft.

Mit den Schulpaketen I und II sind somit die Weichen gestellt. Die ersten Reformen bewähren sich. Was noch trotz guter Vorbereitung korrigiert werden muss, das korri­gieren wir auch durch Abänderungsanträge, wie ich jetzt einen einbringen möchte, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 1166 der Beilagen betreffend das 2. Schulrechtspaket 2005 (1195 der Beilagen).

Ich ersuche den Präsidenten wegen des Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG um die Verteilung an die Abgeordneten.

Ich werde kurz die Kernpunkte des Antrages anreißen, vor allem einen Problempunkt, nämlich den Anspruch auf Studienbeihilfe, der mit dem Monat erlischt, in dem die ab­schließende Prüfung abgelegt wird, was derzeit auch für Bakkalaureatsstudien gilt. Die vorgeschlagene Änderung fügt nun eine Ausnahmebestimmung vom Erlöschen ein: Für Studierende mit zügigem Studienfortgang im Bakkalaureatsstudium und unmittel­barer Aufnahme des Magisterstudiums erlischt der Anspruch nicht mit Ablegung der letzten Bakkalaureatsprüfung.

Der weitere Inhalt des Antrages betrifft nur mehr eine Reihe von redaktionellen Korrek­turen.

Es tut mir sehr Leid, dass dieses ständige Hinauflizitieren oder diese Irritation von Sei­ten der Opposition den Betroffenen nicht diese Ermutigung und diese positive Motiva­tion gibt, die sie eigentlich brauchen, denn vieles ist hier schon geschehen, und Schritt für Schritt werden Reformen umgesetzt, die schon seit langem fällig waren. Es ist schade und es ist auch irgendwo eine Schande, daraus politisches Kleingeld zu schla­gen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Wolfmayr in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Amon, Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen wurde gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung ver­teilt. Er wird dem Stenographischen Protokoll beigefügt und steht mit in Verhandlung.

 


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