Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 104

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Die SPÖ ist sicher einen Schritt weiter gegangen als Sie, nur können wir dem trotzdem nicht zustimmen, weil es eben wieder nicht diese gemeinsame LehrerInnenausbildung, die wir – und nicht nur wir, sondern viele – für so notwendig halten, beinhaltet.

Noch einmal: Ich nenne Ihnen die Institutionen, die mit der Opposition argumentieren: die Evaluierungs- und Planungskommission, die Österreichische Gesellschaft für For­schung und Entwicklung im Bildungswesen, die Rektorenkonferenz und der Rech­nungshof. Und wenn das für Brinek nichts ist, dann lässt das irgendwo aus, zumindest in der Güte der Argumentation, sage ich jetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

16.30


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleck­mann. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.31.05

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Minister! Ich kann jetzt nur ein paar Punkte der Rede des Kollegen Grüne­wald herausnehmen.

Gleich ad hoc einmal dazu: Sie sagen, dass dort zu wenig Forschung gemacht wird. (Abg. Dr. Grünewald: Ja!) – Ja, sie wird aber gemacht, und das ist, glaube ich, der wichtige Punkt. Denn es sollte in meinen Augen nicht prioritäre Aufgabe dieser Einrich­tung sein, dort wirklich extensiv Forschung zu betreiben, sondern es wird da ein eige­nes Bildungsinstitut eingerichtet, ein Bundesinstitut, in dem alle Institute bundesweit zusammengefasst werden zur Bildungsforschung.

Ich meine, es ist ein ganz wichtiger Schritt, dass man hier ein eigenes Institut schafft, das sich mit Bildungsforschung beschäftigt. Also hier ist sogar ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt, der genau Ihren Wünschen nachkommt. (Abg. Dr. Grünewald: Uni­versitäten müssen kein Institut für Forschung ...! Sie machen sie!)

Ich glaube nicht, dass Ihr Vorschlag sinnvoll ist. Deshalb ist es gut, dass es ein eigenes Gesetz gibt, wo man sich damit eben auseinander setzt. Aber das haben wir schon einmal besprochen, dass die Universitäten einen anderen Auftrag haben als die Päda­gogische Hochschule. Die Universitäten haben den Auftrag, universitäre Forschung zu betreiben. Es sind einfach andere Aufträge, deshalb gibt es ja auch ein eigenes Ge­setz. Ich denke, dass wir uns darin einig sind, dass die Lehrerausbildung, -weiterbil­dung und -fortbildung einen anderen Stellenwert hat als die universitäre Ausbildung. Es sind einfach zwei unterschiedliche Dinge (Abg. Dr. Rada: So sollte es aber nicht sein!), und dem wird in diesem Gesetz Rechnung getragen.

Herr Dr. Grünewald, Sie haben jetzt gesagt, dass dort Menschen, die keinen Titel ha­ben, Menschen lehren sollen, die dann einen Titel verliehen bekommen. Da würde mich jetzt schon interessieren: Was würden Sie sagen, wenn man sagt: Es dürfen nur noch Lehrende mit Titel unterrichten!? (Abg. Dr. Grünewald: Nicht „nur noch“, sondern auch!), wenn wir alle anderen sozusagen dem freien Markt zuführen würden, wenn alle, die derzeit dort unterrichten, dann auf Arbeitssuche wären? Was soll man denn machen mit all den Personen? (Abg. Dr. Grünewald: Habe ich das gesagt?) – Das haben Sie nicht gesagt, aber das wäre die logische Konsequenz dessen, was Sie gesagt haben. (Abg. Dr. Grünewald: „Gemischt“, habe ich gesagt!)

Deshalb muss es hier Übergangslösungen geben. Es muss hier – und das ist sehr wichtig – ein erster Schritt gesetzt werden, um die Pädagogischen Akademien in Päda­gogische Hochschulen umzuwandeln. Das ist ein erster Schritt. (Abg. Dr. Grünewald: Wann kommt der zweite?) Und dann muss man schauen, wie es sich weiter entwickelt. Vielleicht kann ja der nächste Schritt, der möglich wäre, folgen, dass man auch ein


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