Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 168

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Antrag enthalten sind: absolutes Folterverbot, was Guantanamo betrifft, die Geheimge­fängnisse et cetera. – Das wäre eigentlich auch der Sinn eines solchen Antrages.

Aber gut, ich freue mich, dass wir ihn zumindest hier im Hohen Haus beschließen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. Ich erteile es ihr.

 


19.59.53

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich freue mich, dass es im Ausschuss zu diesem Vier-Parteien-Antrag zur Ratifi­kation des Zusatzprotokolls gekommen ist. Fünf EU-Staaten haben dieses Protokoll bisher umgesetzt. Ich hoffe, dass Österreich bald nachziehen wird, zumal sich gerade Österreich in der Vergangenheit in allen internationalen Gremien immer wieder mit Nachdruck für die Einhaltung der Antifolterkonvention ausgesprochen hat. Damit wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass das Verbot von Folter absolut eingehalten werden muss und keinesfalls aufgeweicht werden darf.

Zum In-Kraft-Treten des Zusatzprotokolls bedarf es der Ratifikation von 20 Staaten. Daher sollten insbesondere die Mitgliedstaaten der EU mit gutem Beispiel vorangehen, um zu beweisen, dass sie auch die innerhalb ihrer eigenen Grenzen stattfindenden Misshandlungen wirksam bekämpfen wollen. Und genau darum geht es auch in die­sem Zusatzprotokoll.

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben sich die regelmäßigen und unangekündigten Besuche zum Beispiel in Gefängnissen als sehr effizientes Instrument zur Prävention von Folter und unmenschlicher Behandlung erwiesen. Für die Mitgliedstaaten des Europarates, wie etwa Österreich, hat sich der Besuchsmechanismus des Antifolter­komitees des Europarates in diesem Sinne bereits bewährt.

Wer den letzten Bericht des Antifolterkomitees des Europarates über die im April 2004 durchgeführten Kontrollen in diversen Gefängnissen und anderen Einrichtungen, in denen Menschen hierzulande festgehalten werden, studiert hat, weiß, dass auch wir immer wieder gefordert sind, bestimmte Standards einzuhalten, um so die Situation für die Betroffenen zu verbessern. Nur so, denke ich, können wir glaubwürdig gegenüber anderen Ländern – sei es innerhalb der EU oder darüber hinaus – auftreten und auf die Einhaltung internationaler Standards bestehen.

Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist sicherlich ein wichtiger Schritt dazu. Ich hoffe, dass dem Hohen Haus bald eine entsprechende Regierungsvorlage zukommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Neudeck.)

20.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


20.02.11

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Hohes Haus! Es ist schon darauf hingewiesen wor­den: Folter ist bei uns in Österreich und in vielen anderen Ländern verboten – leider nicht in allen Ländern.

Menschenrechte, das ist auch schon gesagt worden, gehen uns alle an. Ich möchte im Rahmen dieser Debatte ausdrücklich einer Schule – es geht um das Bundesrealgym­nasium Feldgasse im 8. Bezirk –, die ganz in der Nähe unseres Hohen Hauses ist, herzlich danken. Eine Klasse hat im vorigen Jahr im Rahmen des Faches Politische Bildung eine Projektarbeit gemacht, Maßnahmen und Aktivitäten betreffend Menschen-


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