es Missbrauch und Folter gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Spindelberger. – Bitte.
20.24
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Diese verfassungsergänzende und verfassungsändernde Genehmigung durch den Nationalrat betreffend die Änderung des Kontrollsystems der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist sicherlich, wie schon mehrmals erwähnt, großteils durch den Beitritt zahlreicher neuer Vertragsstaaten bedingt.
Wie wir schon gehört haben, hat sich die Zahl der Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte explosionsartig erhöht, was bedingt hat, dass es logischerweise auch einen beträchtlichen Rückstand an offenen Verfahren gab, da es mit dieser Organisationsstruktur dort unmöglich war, die Erledigung der Beschwerden in angemessener Zeit zu gewährleisten.
Ausschlaggebend dafür war auch, dass das Ministerkomitee des Europarates Arbeitsgruppen eingerichtet hat, verbunden mit dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, und zwar unter anderem Lösungsmöglichkeiten zur Wahrung der Effektivität des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Um das zu beseitigen und die Vorprüfungen der Beschwerden so effizient wie möglich zu gestalten, aber auch, um die Richterinnen und Richter im Stadium der Vorprüfung weitestgehend zu entlasten, ist es darüber hinaus auch notwendig und Gebot der Stunde, einen Strukturmangel der Rechtsordnungen in den Vertragsstaaten zu beseitigen, und zwar immer unter der obersten Prämisse, dass auf Ebene der Vertragsstaaten Lösungen gefunden werden müssen, um Menschenrechtsverletzungen hintanzuhalten.
Ich bin überzeugt davon, dass mit dem vorliegenden 14. Protokoll auch der 1994 eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt wird und die Effizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesteigert werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages, dessen Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention verfassungsändernd ist, in 996 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür
aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung
zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland