Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 217

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Direktzahlungen wie bisher auch weiterhin den wirtschaftenden Landwirten bezahlt werden.

Wenn durch dieses Modell Benachteiligungen entstehen – wie etwa durch höhere Gewalt, Neueinstieg oder Investitionen in der Tierhaltung –, werden diese durch Härte- und Sonderfallregelungen ausgeglichen. Damit die Gleichberechtigung der Betriebs­inhaber erhalten bleibt, wurden Mindestreferenzbeträge festgelegt. Auch in diese Entscheidung waren alle landwirtschaftlichen Interessenvertretungen eingebun­den. Den am stärksten betroffenen Betrieben wird damit geholfen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich wehre mich auch gegen die Bezeich­nung „Enteignung“ in diesem Zusammenhang. Auch vor der Reform wurden die Direkt­zahlungen an die bewirtschaftenden Landwirte gezahlt und nicht an die Grundbesitzer. In der Regel werden die Zahlungsansprüche durch eine Vereinbarung zwischen Pächter und Verpächter weitergegeben.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Landwirtschaftsminister Pröll tut alles in seiner Macht Stehende, um den österreichischen Bäuerinnen und Bauern wirtschaft­liches Arbeiten zu ermöglichen. Ich ersuche auch Sie, diese Anstrengungen zu respektieren. Die Petition wurde daher zur Kenntnis genommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich erteile ihr das Wort.

 


20.33.49

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Minister in Abwesenheit! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sammelbericht für Petitionen und Bürgerinitiativen beinhaltet dieses Mal sieben Petitionen und zwei Bürgerinitiativen. Das Ergebnis dessen, was aus diesen Bürgerinitiativen und Pe­titionen gemacht wurde, ist eigentlich eine sehr traurige Bilanz: Es gab fünf Kenntnis­nahmen und lediglich zwei Zuweisungen. Außerdem gibt es im Petitionsausschuss noch immer fünf Anträge, die vertagt wurden – und das dauert teilweise schon länger als zwei Jahre.

Es ist also irgendwie eine ganz komische Geschichte, aber die Regierungsparteien sind nicht bereit, das aufzuklären. Sie bringen Petitionen ein, was sie ja gar nicht müssten, denn wenn sie eine Gesetzesänderung machen wollten, könnten sie es ja jederzeit tun, denn da geht es ja um lauter Gesetze, die keine Verfassungsmehrheit brauchen. – Nein, Sie machen auf Grund von Bürgeranliegen keine Gesetze, sondern eine Petition. Diese Petition bringen sie dann ein, und dann vertagen sie die Behand­lung auf zwei Jahre – auch auf längere Zeit, denn die Legislaturperiode wird wahr­scheinlich noch länger dauern, zumindest bis zum Sommer –, und dann geht die ganze Geschichte wieder von vorne los. – Das kann nicht Sinn und Zweck dieses Aus­schusses sein!

Ich möchte Ihnen nur ein bisschen erklären und ein paar Beispiele dafür bringen, wie das im Petitionsausschuss läuft. Da gibt es zum Beispiel eine Petition, in der es um einen Bürgerprotest bezüglich des Baues eines weiteren Schweinestalls in Pyhra geht.

Was wollten wir? – Selbstverständlich wollten wir die Zuweisung an den Umwelt­ausschuss, weil das natürlich mit Gestankbelästigung und auch mit Umweltverschmut­zung etwas zu tun hat. Das ist, glaube ich, jedem klar, das braucht man nicht zu erklären. – Die Regierungsparteien sagten aber nein, es sei überhaupt nicht not­wendig, so eine Sache einem Ausschuss zuzuweisen. Es erfolgte die Kenntnis­nahme, und damit war die Petition weg!

 


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