Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 231

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älteren Bürger ein ernstes Problem, denn wie soll man diese längeren Wege bewäl­tigen, wenn man noch nicht oder nicht mehr mit dem Auto fahren kann.

Meine Damen und Herren! Gerade aus diesen ganz praktischen Gründen stehen Petitionen und Bürgerinitiativen, die den Verlust bestehender Infrastruktur und die Ausdünnung der Versorgung vor allem in ländlichen Regionen zum Thema haben, regelmäßig auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses, weil derartige Entwick­lun­gen grundsätzlich viel weniger Lebensqualität für die Menschen bedeuten. Daher ist es von unserer Seite her absolut nicht akzeptabel, dass immer wieder unter den gleichen Ansprüchen speziell der ländliche Raum ausgedünnt wird. Wir werden auch weiterhin die Diskussion darüber führen, dass die Regierungsparteien hier Vorreiter und Entwicklungsschädiger sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.23.05

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in meiner Heimatgemeinde kann ich der Petition 62, in der die kostenlose Schutzimpfung gegen eine Hepatitis B-Infektion für freiwillige FeuerwehrhelferInnen gefordert wird, einiges abgewinnen.

Die vielseitigen Einsätze bringen auch eine Vielzahl an Gefahren mit sich. Es ist aber bei weitem nicht jeder Feuerwehrmann in der Risikogruppe für solche Infektionen. Diese Meinung teilt auch die Verbandsleitung der Feuerwehr Vorarlberg. Es gilt daher, in Gesprächen mit den Verantwortlichen auszuloten, welche Gruppen diese Schutz­impfung dringend benötigen. Wir werden zu dieser Petition also sicher noch weitere Diskussionen führen.

Den Rest meiner Redezeit möchte ich aber der Petition 69 widmen, in der Kollege Pirklhuber einmal mehr die GAP-Reform kritisiert. Nach reiflicher Überlegung hat sich Österreich für dieses Modell entschieden, weil es für die bäuerlichen Familienbetriebe erhebliche Vorteile mit sich bringt. Ich nenne nur die Sicherung der Milchquote bis 2014, denn ohne die Quoten würde die Milchproduktion aus unseren Berggebieten verschwinden. Ich nenne die Erhöhung der Mutterkuhquote um 50 000 Rinder, was zur Folge hat, dass ein wesentlich größerer Personenkreis Zugang zu dieser Möglichkeit hat, weil nun auch alle Fleischrassekalbinnen in diesem Programm enthalten sind.

Nicht umsonst blicken viele europäische Landwirte staunend auf Österreichs Verhand­lungsergebnisse. All das würden Sie mit einem Aufschnüren dieses Paketes wieder gefährden, und das wäre unverantwortlich unseren Bäuerinnen und Bauern gegen­über. Natürlich sind wir bereit, über Probleme, die bestehen, zu diskutieren, aber, bitte, dieses Paket können und dürfen wir nicht mehr aufschnüren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es ist nicht gesetzeskonform!)

Zur Darstellung, dass alle Prämienansprüche beim Vorpächter bleiben, ist anzu­merken, dass es sehr wohl die Möglichkeit einer Vorabübertragung gegeben hat, die auch von vielen Betrieben genutzt wurde, weil es auch für den Vorpächter nicht möglich ist, die Prämie ohne die dafür erforderliche Fläche zu nutzen.

Auch widersprechen Sie sich in Ihrer Argumentation, denn einerseits fordern Sie, dass die Prämienzahlungen beim tatsächlichen Bewirtschafter bleiben sollen, andererseits pochen Sie auf die demokratischen Grundrechte, sprich das Eigentumsrecht. Wie hätten Sie es denn nun gerne? Auch die Gleichbehandlung ist natürlich gegeben, denn dieses Gesetz gilt selbstverständlich für alle Betriebe. Ihre Kritik am Bemessungs­zeitraum müssten Sie mir aber bei Gelegenheit erklären, denn jedes andere System


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