Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 162

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Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

17.45.0910. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Einspruch des Bundesrates (1286 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührenge­setz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005) (1342 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál. – Bitte.

 


17.45.42

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Leider ist es uns nicht möglich, der gegenständlichen Novelle zuzustimmen – wir haben das schon bei der Plenarsitzung im Dezember dargestellt und begründet. Wir zählen jetzt schon zu den drei Ländern mit den restriktivsten Staatsbürgerschafts-Regelungen in der EU – die ja an sich hier eine Erleichterung vorschlägt. Wir brauchen keine Verschärfungen, meine Damen und Herren von der Regierung, die nur zu einer Verstärkung der Integrationsdefizite führen! Schon durch die Fristsetzung kam seinerzeit Ihre Linie in diesem Bereich klar zum Ausdruck: Man geht hier mit aller Härte, mit aller Schärfe vor, ohne Rücksicht auf Verluste. (Ruf bei der ÖVP: Toni, das glaubst du ja selber nicht!)

Wir haben ja keinen Staatsnotstand, meine Damen und Herren, nirgendwo war Gefahr im Verzug, und die Dringlichkeit konnten Sie auch nicht begründen. Wir waren dafür, dass man diesen sehr sensiblen Bereich umfassend diskutiert, erörtert und abklärt, denn letztlich geht es hier um Menschenschicksale und immerhin auch um die Ärmsten der Gesellschaft, die unserer Hilfe bedürfen. Daher hätte man bei diesem Gesetz mit sehr viel mehr Sensibilität vorgehen müssen, denn ich denke, wir müssen den Men­schen helfen, aber nicht zusätzlich Barrieren und Hindernisse aufbauen. Daher: kein Verständnis für dieses rasche Vorgehen, für dieses rasche Durchziehen!

Wie gesagt: Das Fremdenrechtspaket ist ein sensibler Bereich, den man umfassender diskutieren sollte, und davon gehen wir ganz einfach nicht ab. Es gab keine gründliche Vorbereitung, keine ausführliche Beratung und Diskussion. Das hat mir gefehlt, meine Damen und Herren!

Ich darf an den Dezember erinnern, als Ihre Experten – die von der Regierungsfraktion nominierten Experten! – im Ausschuss teilweise sehr, sehr kritisch über die neuen Bestimmungen gesprochen haben: Sie seien nicht objektiv festgelegt, insbesondere was den sozialen Bereich angeht, sondern ausschließlich politisch definiert. Es gibt keine Entschärfungen, keine Erleichterungen, sondern wesentliche Einschränkungen und, wie immer wieder gesagt, sehr starke und zusätzliche Hindernisse – alles wurde erschwert und verschärft.

Diese Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle, meine Damen und Herren, ist nicht erfor­derlich! Wir brauchen sie nicht! Wir wollen einen Weg gehen, für den das Wiener Modell als Beispiel gilt, wo wir einen Integrationsfonds eingerichtet haben – ein erfolgreicher Kommunikator zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft, der mit


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