Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 180

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Wir haben uns nun nach Abwägen aller Für und Wider dazu durchgerungen, dieser Bestimmung zuzustimmen. 40 000 bis 50 000 Zivildiener sind davon betroffen. Rückerstattet werden 2 000 € pro Zivildiener; das ist viel Geld für einen jungen Menschen. Das war für uns und für mich eine Begründung, damit wir dieses lange und traurige Schauspiel endlich beenden können, Herr Dr. Lopatka. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Verfassungsgerichtshof – ich zitiere – hat in seinem Erkenntnis vom 15. November 2004 festgestellt, dass das Verpflegsgeld für Zivildiener von € 6 pro Tag zu gering bemessen ist. In der Begründung führte der Verfassungsgerichtshof aus, dass man sich an den vergleichbaren Regelungen für den Wehrdienst zu orientieren habe und nicht an den Regelungen für die Versorgung von Asylwerbern, wie es vom ÖVP-Innenministerium ins Treffen geführt wurde. – Dazu möchte ich sagen: Es ist eine absurde Idee, dass man die Entlohnung der Zivildiener an die Zuwendungen für die Asylwerber hat angleichen wollen. Das ist eine wirklich absurde Idee!

Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass den Zivildienern € 13,60 pro Tag zu­stehen. Nun ist es so, dass die Rückforderungen insgesamt zirka 100 Millionen € betragen, das sind in alter Währung 1,3 Milliarden Schilling, die den Zivildienern in den Jahren 2001 bis 2005 vorenthalten wurden. Das kann und muss auch gesagt werden, sehr geehrte Damen und Herren.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass die Zivildiener nicht nur geduldet sind, sondern eine sehr wichtige Funktion in unserem Staat haben. Sie sind keine billigen Arbeitskräfte, sie verdienen unsere höchste Wertschätzung für ihren Beitrag, den sie im Rettungswesen, in der Katastrophenhilfe, in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Alten- und Krankenbetreuung und in anderen wichtigen Lebensbereichen leisten. Sie sind inzwischen eine tragende Säule unseres Sozialstaates, unseres Gemeinwesen geworden. Dafür sei ihnen gedankt, und daher stimmen wir der Gesetzesvorlage auch zu. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. 2 Minuten Redezeit. – Der nächste Redner ist dann Jochen Pack und dann Vinzenz Liechtenstein, jeweils 2 Minuten. – Der Anmarsch dauert schon 2 Minuten, Frau Kollegin. Sie sind am Wort.

 


18.51.15

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube, nachdem wir für junge Menschen sowohl beim Präsenzdienst als auch beim Zivildienst in den vergangenen Monaten sehr, sehr viel weiterbringen haben können, ist es umso erfreulicher, dass wir uns jetzt zum Schluss, obwohl der Innenausschuss einmal unterbrochen hat werden müssen, um dann fortgesetzt werden zu können, obwohl sich heute die SPÖ den Erfolg auf ihre Fahnen heftet – Sie hätten gar nicht verzögern müssen, sondern gleich zustimmen können, Frau Kollegin Trunk, dann wäre es auch ein bisschen schneller und einfacher gegan­gen –, heute hier einig sind, dass wir für Zivildiener etwas Gutes tun müssen. Wir haben die Zivildienstzeit um ein Viertel auf neun Monate gekürzt, es gibt eine freiwillige Verlängerung auf zwölf Monate. Wir haben den Zivildienst auch für Frauen geöffnet. Die Pauschalvergütung wurde analog zum Präsenzdienst um 71 € auf 256 € angehoben. Und heute beschließen wir auch die Regelung zum Verpflegungsentgelt, die für zukünftige Zivildiener gelten kann und gelten wird, aber auch für jene, die seit 2001 sich sozusagen ehemalige Zivildiener nennen.

Das ist eine faire Regelung, wobei ich glaube, dass man hier auch nicht herumstreiten sollte, wer es zuerst gesagt hat, wer es zuletzt sagen wird. Faktum ist: Die Frau Bundesministerin ist jene, die die Einigung mit den Trägerorganisationen herbeigeführt


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