Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 228

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einzuführen, und gesagt: Das führen wir jetzt auch ein! Wir haben das nicht gewusst, das ist eine gute Geschichte, denn damit können wir euch nämlich binden! Die Aus- und Weiterbildung müsst ihr bei uns machen, denn sonst seid ihr nicht mehr bei uns tragbar, weil es in diesem Bereich eben notwendig ist, sich ständig fort- und weiter­zubilden!

Jetzt erklären Sie mir, Herr Mitterlehner, wie das für diesen Personenkreis in Zukunft geregelt werden soll! Diese Beschäftigten sind wirklich an einen Verein gebunden und müssen dort bleiben, ob sie es wollen oder nicht – außer sie nehmen die großen Kosten der Rückzahlung der Ausbildung in Kauf.

Wenn Sie jetzt noch immer behaupten, das sei eine Verbesserung, Herr Mitterlehner, dann muss ich Ihnen sagen: Dann sagen Sie sich selbst die Unwahrheit! Damit müs­sen Sie selber fertig werden. Schauen Sie sich das einmal genauer an!

Wenn Sie sagen: Wenn es jetzt anders ist, dann werden wir es halt ändern!, dann darf ich Ihnen sagen: So leicht geht das nicht! Sie hätten bei dem Murks gleich von vorn­herein schauen sollen: Wo gibt es unter Umständen größere Probleme als Vorteile?

Speziell im Pflegebereich macht diese Konkurrenzklausel durch die Rückerstattung der Ausbildungskosten für den einzelnen Mitarbeiter und für die einzelne Mitarbeiterin mehr Probleme, als sie jemals Vorteile bringen wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mittermüller. – Bitte.

 


21.33.27

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Diese Bundesregierung hat eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen für Familien im Sozialbereich in die Wege geleitet. Eine äußerst wichtige Maßnahme war die Einführung der Familienhospiz­karenz im Jahr 2002. Sie ermöglicht Arbeitnehmern, eine Auszeit aus der Berufstätig­keit zu nehmen, um für die Pflege (Bundesminister Dr. Bartenstein: Nicht für die Pflege!) und Betreuung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder da zu sein. Wie wertvoll diese Auszeit ist, zeigt die Tatsache, dass im Zeitraum von zwei Jahren rund 800 Antragsteller verzeichnet wurden, also die Zahl jener, die Familien­hospizkarenz in Anspruch nehmen, deutlich zugenommen hat.

200 bis 250 Kinder erfahren in Österreich jährlich die schreckliche Diagnose Krebs. Neben dem furchtbaren menschlichen Leid stellt sich für die Eltern dieser betroffenen Kinder die Frage: Wie bewältigen wir die Zukunft? Nachdem Krebstherapien meistens länger als ein halbes Jahr dauern, ist es notwendig, die Bezugsdauer der Familien­hospizkarenz für die Begleitung schwerstkranker Kinder von sechs Monaten auf neun Monate zu verlängern.

Des Weiteren wird der Rechtsanspruch auf Karenz auch auf die Begleitung der Kinder des Ehegatten oder der Lebensgefährten erweitert, und damit wird auch auf die aktuellen Lebensformen von Familien einzugehen versucht. Damit sind wesentliche Bedürfnisse der Betroffenen abgedeckt. Schade, dass der Opposition diese Leistungen immer noch zu wenig sind.

Da diese von mir genannten Gesetzesänderungen eine Weiterentwicklung der bis­herigen Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen in Österreich sind und gemeinsam umgesetzt werden sollten, darf ich abschließend noch daran erinnern, dass diese Bundesregierung seit 2002 durch Pflegegelderhöhung, durch einen Härte­ausgleichs­fonds für Pflegekarenz und durch wesentliche Verbesserungen für pflegende Ange-


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