19.04
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte
Damen und Herren des Hohen Hauses! Kollege Oberhaidinger, die
Gesprächsbereitschaft unsererseits ist in diesem Punkt sicherlich gegeben, das
ist keine Frage. Die Zusammenarbeit hat ja auch bei den Energiegesetzen gut
funktioniert. Ich denke, wenn man erkennt, dass Korrekturen erforderlich sind,
dann sollte man diese auch durchführen.
Im konkreten Fall
geht es um den Gasbeirat, der eine andere Zusammensetzung als der
Elektrizitätsbeirat hat. Wenn ich die „Parlamentskorrespondenz“ betrachte: Es
geht eben darum, dass der Gasbeirat nach den gleichen Grundsätzen wie der
Elektrizitätsbeirat arbeiten soll, wobei das – und ich nehme an, dass das
so stimmt – aus meiner Sicht schon zu hinterfragen ist. Ich glaube,
darüber wird man diskutieren können.
Hier ist
angesprochen, dass die betroffenen Ministerien und die Vertreter der
Sozialpartner vertreten sein sollten, aber nicht mehr die Länder- und Gemeindevertreter
sowie die Vertreter der Industriellenvereinigung. Ich denke, es ist sinnvoll,
darüber zu diskutieren, wie und in welcher Zusammensetzung es Sinn macht. Es
kommt nicht unbedingt auf die Übertragung oder die Gleichstellung mit dem
Elektrizitätsbeirat an, um nach diesen Grundsätzen vorzugehen. Ich greife da
beispielhaft die Industriellenvereinigung heraus, deren Unternehmungen bei
immerhin 45 bis 50 Prozent des gesamten Erdgasbedarfs in Österreich
liegen. Ich glaube, dass es durchaus Sinn macht, wenn diese dort mit dabei
sind.
Was die Argumente
betrifft, die hier in Bezug auf das Offenlegen von Zahlen eines Unternehmens
gegenüber dem Mitbewerber in diesem Beirat vorgebracht wurden: Das bereitet
sicherlich Probleme, und wir werden uns da, wie ich meine, durchaus
verständigen können, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Hinsichtlich der
zeitlichen Abfolge glaube ich, dass nach einem bestimmten Beobachtungszeitraum
eine Nachjustierung, eine Abänderung dort, wo wir die Erkenntnis gewinnen, dass
Änderungen Sinn machen, durchaus angebracht ist und wir dann insgesamt eine
Erledigung vornehmen sollten. Damit ist nicht gemeint, dass das am
Sankt-Nimmerleins-Tag der Fall sein wird, sondern tatsächlich in absehbarer
Zeit. Aber wir werden diesbezüglich sicherlich noch Gespräche führen. –
Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.
19.07
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Zur vorliegenden Gesetzesvorlage, die jetzt in erster Lesung
von der SPÖ eingebracht worden ist: Wir würden es sehr begrüßen, wenn im Zuge
dieser kleinen Novelle, die wir gern ausführlich diskutieren würden, auch die
großen Fragen, die insgesamt anstehen, in einem Paket diskutiert werden
könnten.
Es geht im
Wesentlichen erstens um den Energiebericht, den ich für essenziell halte. Auch
in einem liberalisierten Markt ist es notwendig, Grundsteine von Planung nach
wie vor im Auge zu behalten, auch als Gesetzgeber. Dazu einen Bericht zumindest
zweijährlich im Parlament zu haben, ist jedenfalls eine sehr gute
Unterstützung. (Demonstrativer Beifall des Abg. Oberhaidinger.) Auch andere Länder, so zum Beispiel die
Tschechische Republik, arbeiten im Moment an einem Energiekonzept, an einem
Energieplan. Das ist auch sehr stark parlamentarisch abgesichert, und ich
denke, das könnte für uns ein Vorbild sein. (Beifall bei den Grünen sowie
des Abg. Oberhaidinger.)
Das Zweite, was in diesem Zusammenhang wichtig ist: Wir haben letztes Jahr das Ökostromgesetz verabschiedet. Auch da wäre einmal eine Evaluierung durchzuführen: mit der gemeinsamen Zielsetzung, die bestehenden Ansätze noch deutlich zu verbessern. Es gibt Berechnungen, dass wir mit dem stehenden Instrumentarium die Ziele nicht erreichen werden und