Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 165

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19.04


Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Kollege Oberhaidinger, die Gesprächsbereitschaft unsererseits ist in diesem Punkt sicherlich gegeben, das ist keine Frage. Die Zusammenarbeit hat ja auch bei den Energiegesetzen gut funktioniert. Ich denke, wenn man erkennt, dass Korrekturen erforderlich sind, dann sollte man diese auch durchführen.

Im konkreten Fall geht es um den Gasbeirat, der eine andere Zusammensetzung als der Elektrizitätsbeirat hat. Wenn ich die „Parlamentskorrespondenz“ betrachte: Es geht eben darum, dass der Gasbeirat nach den gleichen Grundsätzen wie der Elektrizitätsbeirat arbeiten soll, wobei das – und ich nehme an, dass das so stimmt – aus meiner Sicht schon zu hinterfragen ist. Ich glaube, darüber wird man diskutieren können.

Hier ist angesprochen, dass die betroffenen Ministerien und die Vertreter der Sozialpartner vertreten sein sollten, aber nicht mehr die Länder- und Gemeindevertreter sowie die Vertreter der Industriellenvereinigung. Ich denke, es ist sinnvoll, darüber zu diskutieren, wie und in welcher Zusammensetzung es Sinn macht. Es kommt nicht unbedingt auf die Übertragung oder die Gleichstellung mit dem Elektrizitätsbeirat an, um nach diesen Grundsätzen vorzugehen. Ich greife da beispielhaft die Industriellenvereinigung heraus, deren Unternehmungen bei immerhin 45 bis 50 Prozent des gesamten Erdgasbedarfs in Österreich liegen. Ich glaube, dass es durchaus Sinn macht, wenn diese dort mit dabei sind.

Was die Argumente betrifft, die hier in Bezug auf das Offenlegen von Zahlen eines Unter­nehmens gegenüber dem Mitbewerber in diesem Beirat vorgebracht wurden: Das bereitet sicherlich Probleme, und wir werden uns da, wie ich meine, durchaus verständigen können, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge glaube ich, dass nach einem bestimmten Beobachtungs­zeitraum eine Nachjustierung, eine Abänderung dort, wo wir die Erkenntnis gewinnen, dass Änderungen Sinn machen, durchaus angebracht ist und wir dann insgesamt eine Erledigung vornehmen sollten. Damit ist nicht gemeint, dass das am Sankt-Nimmerleins-Tag der Fall sein wird, sondern tatsächlich in absehbarer Zeit. Aber wir werden diesbezüglich sicherlich noch Ge­spräche führen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

19.07


Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zur vor­liegenden Gesetzesvorlage, die jetzt in erster Lesung von der SPÖ eingebracht worden ist: Wir würden es sehr begrüßen, wenn im Zuge dieser kleinen Novelle, die wir gern ausführlich diskutieren würden, auch die großen Fragen, die insgesamt anstehen, in einem Paket diskutiert werden könnten.

Es geht im Wesentlichen erstens um den Energiebericht, den ich für essenziell halte. Auch in einem liberalisierten Markt ist es notwendig, Grundsteine von Planung nach wie vor im Auge zu behalten, auch als Gesetzgeber. Dazu einen Bericht zumindest zweijährlich im Parlament zu haben, ist jedenfalls eine sehr gute Unterstützung. (Demonstrativer Beifall des Abg. Ober­haidinger.) Auch andere Länder, so zum Beispiel die Tschechische Republik, arbeiten im Moment an einem Energiekonzept, an einem Energieplan. Das ist auch sehr stark parlamen­tarisch abgesichert, und ich denke, das könnte für uns ein Vorbild sein. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Oberhaidinger.)

Das Zweite, was in diesem Zusammenhang wichtig ist: Wir haben letztes Jahr das Öko­stromgesetz verabschiedet. Auch da wäre einmal eine Evaluierung durchzuführen: mit der ge­meinsamen Zielsetzung, die bestehenden Ansätze noch deutlich zu verbessern. Es gibt Be­rechnungen, dass wir mit dem stehenden Instrumentarium die Ziele nicht erreichen werden und


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