Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 175

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Jeder Stichtag beinhaltet natürlich eine gewisse Ungerechtigkeit, denn jemand kann am Stichtag geboren sein und jemand am Tag danach. Es gibt aber einen Tag, der sich von selber erklärt, und das ist der Wahltag. Wenn du am Wahltag 18 Jahre alt bist, dann sollst du wählen dürfen. Bist du am Wahltag nicht 18, kannst du leider nicht wählen, bist du es am Tag danach, hast du eben Pech gehabt. Das versteht jeder Mensch und das ist absolut einfach. Ich denke mir, wir sollten auch in dieser Frage einfach die Gesetze für die Bürger machen, in dem Fall für die 18-Jährigen – und nicht für die Administrierbarkeit durch die Bürokratie, die im Übrigen überhaupt kein Problem darstellt, weil es nur eines Tastendrucks bedarf, um ein Wähler­verzeichnis für einen bestimmten Wahltag zu erstellen.

Weil auch immer wieder die Frage aufgeworfen wird, wie prognostiziert werden kann, wer 18 sein wird, wenn der Tag der Ermittlung der Verhältnisse am Stichtag vor diesem liegt: So schwierig ist es auch nicht, das zu prognostizieren, und die Trefferquote liegt bei zirka 100 Prozent. Auch beim jetzigen System gibt es das nämlich. Wenn Sie sich erinnern, hatten wir am 23. Jänner in Graz die Gemeinderatswahl. Der Tag, an dem festgelegt wurde, wer wahlberechtigt ist und wer nicht, war der 12. November. Auch da musste also prognostiziert werden, wer am 1. Jänner bereits 16 sein wird – und siehe da, es war möglich, und es war überhaupt kein Problem!

Der erste Antrag ist also für jene gedacht, die noch nicht die Reife haben, die ganzen zwei Schritte auf einmal zu machen. Ihnen soll es zumindest leichter gemacht werden, ein bisschen über den eigenen Schatten zu springen, indem sie wenigstens dem ersten Antrag zustimmen. Ich denke, es gibt in Wirklichkeit überhaupt nichts dagegen zu sagen, dass der Stichtag so geregelt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

19.48


Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, ich glaube, gerade in einer ersten Lesung sollte es zulässig sein, ganz offen verschiedene Meinungen auszutauschen und nicht davon zu sprechen, gerade wenn man sich noch dazu in einer Debatte über das Wahlrecht befindet, dass jemand möglicherweise noch nicht reif ist, irgendeiner Vorlage, die Sie sich wünschen, zuzustimmen. – Ich denke, das ist keine Frage der Reife, sondern der politischen Meinung, und das sollten Sie, so meine ich, auch zur Kenntnis nehmen, auch seitens der Sozialdemokraten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Auf der anderen Seite kann ich Ihrem Begehren, das Wahlalter oder die Wahlberechtigung nicht vom Kalender, also vom 1. Jänner des jeweiligen Jahres abhängig zu machen, durchaus einiges abgewinnen.

In unserer Rechtsordnung ist fixiert, dass das Wahlalter für Bundeswahlen 18 Jahre ist. Da stellt sich sogar die Frage, ob man dieser Bestimmung gerecht werden kann, wenn, bei einem Stichtag für das Wahlrecht zu Jahresbeginn, der konkrete Wahltag irgendwann im Dezember ist und dann das Wahlalter de facto fast bei 19 Jahren liegt. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht sogar eine dem Gesetz widersprechende Regelung materiell verordnet oder fixiert wurde.

Ich weiß nur nicht, ob es gescheit ist, den Wahltag wirklich auch als Stichtag für das Wahlalter zu nehmen – oder ob es nicht besser wäre, auf die ursprüngliche Regelung zurückzugreifen, die, glaube ich, bis 1992 gegolten hat, den Stichtag für die Wahl auch als Stichtag für das Wahlalter zu nehmen, um merkwürdige bürokratische Vorgänge zu vermeiden, dann auch noch überlegen zu müssen, wer denn im Laufe der nächsten zwei Monate bis zur Wahl noch wahlberechtigt wird, weil er dann das Wahlalter noch erreicht.

Aber darüber können wir ja dann im Ausschuss diskutieren. Das wäre auch eine Frage für den Verfassungskonvent, der sich jetzt konstituiert. Auch meine Fraktion wäre sehr daran interes­siert, das Wahlrecht für die Auslandsösterreicher endlich auch im Rahmen der Briefwahl zu


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