Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Kurzdebatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 791/A (E) betreffend Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf eine Frist bis 28. März 2006 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner – die Erstrednerin in diesem Fall – zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Stoisits. Ich erteile es ihr hiermit und mache noch einmal darauf aufmerksam: 10 Minuten Redezeit.
17.16
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gar nicht ... (Ruf bei der ÖVP: Dobar dan!) Dobar dan, ja! – Das war Frau Scheucher, oder? – Nein? Ich habe gedacht, Sie waren es. – Nein, das war meine burgenländische Kollegin! Die ist multikulturell, denn das Burgenland ist vielsprachig.
Meine Damen und Herren, ich habe gar nicht damit gerechnet, dass die Fristsetzungsdebatte heute Nachmittag so sehr an Aktualität gewinnen wird, und diese Aktualität, die die Fristsetzungsdebatte hat – über die Intention als solche hinaus –, hat der Herr Bundeskanzler heute in der Früh in der Fragestunde geliefert, denn er hat – und ich wiederhole es jetzt sinngemäß (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch) – nein, er hat heute Vormittag auf meine Frage, wann er die Topographieverordnung für Kärnten auf Grund der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes 2001 und 2005 erlassen wird, hier gesagt: Es bedarf keiner Topographieverordnung, denn es gibt zwar ein Problem in Kärnten und es gibt demzufolge auch ein Problem mit dem Rechtsstaat, aber er ist nicht dafür zuständig.
Und, meine Damen und Herren, das haben auch der ORF und ORF.on und alle ganz riesig gebracht, dass es ein Problem in Kärnten gibt und dass dieses Problem auch zu lösen ist – aber nicht vom Herrn Bundeskanzler, denn das, was eigentlich seine Aufgabe wäre und was der Verfassungsgerichtshof auch tatsächlich im Erkenntnis ausgesprochen hat, nämlich dass die Politik hier aufgefordert ist, eine Lösung dieser Frage zu präsentieren, negiert der Bundeskanzler schlicht und einfach.
Nun kann selbst ein Bundeskanzler, der alles weiß und alles so präzise weiß, dass er die präzisen Antworten dann schriftlich gibt, irren – und in diesem Fall irrt er gewaltig! Und das ist jetzt nicht eine politische Einschätzung, denn da kann man ganz unterschiedlicher Meinung sein, was die Frage betrifft, wie man mit Minderheiten in Österreich umgeht; aber worüber es keine unterschiedlichen Auffassungen gibt, ist: Was ist in Österreich Verfassungsrecht? Wie werden Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofes – ob sie einem jetzt inhaltlich passen oder nicht – umgesetzt?