Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 167

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Und zwar ist es das durch seine Rechtsinterpretation, nämlich zu sagen: Ich bin nicht zuständig, zuständig ist das Land Kärnten, in dem Fall der Bezirkshauptmann respek­tive Landesrat beziehungsweise Landeshauptmann.

Ja, bitte prüfen! Umgehend, sofort prüfen, damit dieser Zustand behoben wird, der nicht nur rechtspolitisch fragwürdig ist. Daran zweifelt praktisch niemand, außer dem BZÖ und den sozusagen im Schlepptau befindlichen Vasallen des BZÖ in der Regie­rungsfraktion und zum Teil auch in der Regierung, sofern sie nicht schweigen. Nie­mand bezweifelt, dass dieser Zustand, dass Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnisse in Österreich über Jahre negiert werden – das erste Erkenntnis stammt vom Dezem­ber 2001, das zweite Erkenntnis ist aus dem Jahr 2005 –, Österreich der Lächerlichkeit preisgibt.

Meine Damen und Herren: Österreich ist ein Rechtsstaat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ganz sicher!) Gott sei Dank ist Österreich ein Rechtsstaat, Uwe Scheuch! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aber Kärnten auch!) Wäre Österreich kein Rechtsstaat, dann gute Nacht! (Abg. Neugebauer: Dann wäre es nämlich ein Linksstaat!)

Deshalb ist es die Verpflichtung der Kolleginnen und Kollegen Parlamentarier hier, ein Auge auf den Rechtsstaat Österreich zu haben. Angesichts dessen, was Haider über Jahre vorexerziert hat, und zwar in den letzten fünf Jahren sozusagen unter Adjutanz des ÖVP-Teils der Bundesregierung und des Bundeskanzlers – ich erinnere nur an die Aschermittwochsreden der letzten Jahre, in denen ja genau diese Fragen immer Ge­genstand seines Spottes, seines Hohnes, seiner Rassismen, seiner Diskriminierungen waren –, gilt es eben genau jetzt, wachsam zu sein und uns diesem Vorwurf, Öster­reich sei kein Rechtsstaat, nicht auszusetzen.

Der Herr Bundeskanzler und mit ihm die Bundesregierung, aber heute und jetzt auch wir haben die Möglichkeit, genau diesen rechtskonformen Zustand auch herzustellen. Deshalb stellen die Grünen den Antrag, die Bundesregierung möge eine Verordnungs­prüfung beim Verfassungsgerichtshof beantragen, damit mit Haiders Pflanzerei, mit der wir uns zum Gespött Europas machen, endlich Schluss ist!

Deshalb bitte ich Sie erstens um die Zustimmung für den Fristsetzungsantrag – das gilt in alle Richtungen – und zweitens um eine seriöse Diskussion im Verfassungsaus­schuss, damit diese Verordnungsprüfung, die ja inzwischen der Rechtsmeinung des Bundeskanzlers entspricht, wie wir seit heute Früh wissen, auch tatsächlich umgehend beantragt wird. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Danke. (Bei­fall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass die kommenden vier Redner über jeweils 5 Minuten Redezeit verfügen. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


17.27.06

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag selbst eingehe, er­lauben Sie mir noch einen Nachtrag zur vorherigen Debatte des Dringlichen Antrages: Ich glaube, man hat gut sehen können, wie wichtig die Oppositionsparteien diesen An­trag wirklich nehmen. Es haben bei den Grünen sowohl der Klubobmann als auch die Klubobmann-Stellvertreterin gefehlt, als über diesen Antrag abgestimmt wurde, sowie auch bei der SPÖ der Klubobmann.

Man sieht also, Sie selbst nehmen das nicht wirklich wichtig (Abg. Schieder: Gott sei Dank, dass Sie da waren! Dann ist alles gerettet!), sondern Sie wollen hier ja nur eine


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