Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 179

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Das ist allerdings auch der Trend der Zeit. Wenn man sich die Zahlen anschaut und wenn man sich, so wie ich, schon seit über 27 Jahren in der Wirtschaft bewegt, weiß man, dass sich nun einmal die Strukturen verändert haben.

Herr Kollege Kaipel, auch wenn Sie unserem Bundeskanzler ankreiden, dass er letzt­endlich für eine angeblich desaströse Entwicklung der Bundesbahnen verantwortlich zu machen ist, kann ich darüber nur milde lächeln. Das ist eine sehr schwache Aussage. Der Stellenabbau findet nicht nur in den einzelnen Dienstleistungsbetrieben statt, auch in der Privatwirtschaft haben sich eben die Rahmenbedingungen maßgeblich verän­dert. Ich denke nur daran, dass man im österreichischen Handel 1981, als ich zu arbei­ten begonnen habe, pro Mitarbeiter einen Umsatz von zirka 75 000 € im Jahr zu ma­chen hatte, um ein ausgeglichenes Ergebnis in einem Betrieb zu erzielen. Mittlerweile sind wir bei 200 000 € Umsatz im Jahr pro Mitarbeiter, um ausgeglichen bilanzieren zu können. Detto erwischt es natürlich auch ein Dienstleistungsunternehmen, und da, sehr geehrter Herr Kollege Kaipel – er ist leider schon wieder gegangen –, ist es natür­lich unmöglich, unmittelbar positive Ergebnisse zu erzielen, weil zuerst einmal die Um­sätze entsprechend an die Kostenstrukturen anzupassen sind.

Aber gerade diese Bundesregierung mit den Parteien ÖVP, BZÖ und Freiheitlichen hat es in den letzten Jahren geschafft, diese Rahmenbedingungen bei den ÖBB dahin ge­hend zu gestalten, dass auch in den nächsten Jahren wieder damit zu rechnen ist, positive Zahlen zu erwirtschaften. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt der Herr Präsi­dent des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte, Herr Präsident, Sie sind am Wort.

 


18.09.17

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden drei Wahrnehmungsberichte mit sieben Prüfungsergebnissen behandelt, und ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, dass ich im Hinblick auf die budgetäre Bedeu­tung und auch aus Aktualitätsgründen insbesondere auf den Wahrnehmungsbericht betreffend die Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB eingehe.

Ich möchte darauf hinweisen, dass über Jahre hinweg gerade von den ÖBB mit den Dienstnehmervertretungen Vereinbarungen zu Lasten Dritter geschlossen worden sind, nämlich zu Lasten des Bundes beziehungsweise zu Lasten der Steuerzahler.

Ich möchte darauf hinweisen, dass zum Beispiel allen Ende 1995 Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt wurde, in das unkündbare Beamtenschema bei den ÖBB über­zuwechseln, was dazu geführt hat, dass bis Ende 2002 3 100 Bedienstete davon Ge­brauch gemacht haben und dass jetzt das Verhältnis ASVG-Bedienstete zu unkündba­ren Bediensteten 12 : 88 beträgt; ursprünglich war das Verhältnis 19 : 81.

Es war so, dass man bei den ÖBB auch für alle Neueintretenden ab 1995 eine Pensi­onskasse eingeführt hat, was sicherlich etwas Positives ist. Es hat sich auch die ÖBB verpflichtet, 1,5 Prozent des Bruttobezuges einzuzahlen. Gleichzeitig hat man aber auch eine Mindestrendite von 5 Prozent festgelegt. Das ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass die ÖBB keinerlei Handhabe hat, auf diese Mindestrendite beziehungs­weise auf die Pensionskasse Einfluss zu nehmen, sodass auch in dem Fall davon aus­zugehen ist, dass bei einem Vollausbau ab 2033 dadurch bis 95 Millionen € für die ÖBB an Kosten entstanden wären.

Ich kann als Erfolg des Rechnungshofes darauf hinweisen, dass tatsächlich mit 31. März 2004 für Neueintretende diese Pensionskasse gekündigt worden ist, dass diese Pensionskasse aber nach wie vor aufrecht ist für Bedienstete aus den Jah-


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