Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 226

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Einstimmig an­genommen. Das heißt, die Zweidrittelmehrheit wurde erreicht.

20.56.2017. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Namensänderungsgesetz, BGBl. Nr. 195/1988, geändert wird (774/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Frau Abgeordnete Mag. Lunacek als Antragstellerin hat die erste Wortmeldung. 5 Mi­nuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


20.56.45

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Es geht in dieser ersten Lesung um einen Antrag auf Gesetzesänderung, der vielleicht manchen von Ihnen etwas seltsam erscheinen mag, denn warum soll man das Namensänderungsgesetz noch abändern?

Unser Antrag geht in die Richtung, dass nämlich der erste Vorname nicht dem Ge­schlecht des Antragstellers/der Antragstellerin entsprechen soll. Im österreichischen Gesetz ist es so, dass der erste Vorname dem bei der Geburt festgestellten Ge­schlecht entsprechen muss.

Es haben sich vielleicht schon manche von Ihnen gewundert, dass es in anderen Staa­ten anders ist als bei uns, dass zum Beispiel Vornamen, die bei uns eindeutig dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind, wie zum Beispiel Andrea in Italien, Männerna­men sind – das gibt es – oder dass es zum Beispiel in manchen Ländern, vor allem im anglikanischen Raum, Vornamen gibt, die sowohl männlich wie weiblich sind, die so­wohl ein Mann als auch eine Frau haben können. Jamie zum Beispiel ist einer davon.

Im englischsprachigen Raum ist es oft sogar so, dass bei Namen gar nicht eindeutig erkennbar ist, welches Geschlecht man hat. Es gibt Vornamen wie April oder January, wo man sich wundert, warum, aber immerhin, das ist möglich. – In Österreich ist das nicht möglich.

Was ist jetzt das Problem dabei? – Das Problem ist, dass es Menschen gibt – auch wenn es vielleicht manchem von uns unverständlich ist, aber das gibt es! –, die sich von Geburt an oder ab dem Zeitpunkt, zu dem sie zu denken beginnen, im falschen Geschlecht vorkommen, sozusagen im falschen Körper, wo im Geburtenbuch steht, das ist ein Bub. Aber dieser Bub hat immer das Gefühl, dass er eigentlich ein Mädchen ist. Er fühlt sich unter Mädchen wohler. Er macht lieber Dinge, die den Mädchen zuge­schrieben werden, er wäre lieber ein Mädchen.

Es gibt einige dieser Menschen – gar nicht so wenige, vielleicht sind sie auch schon manchen von Ihnen begegnet – , die einfach dann, wenn sie erwachsen sind, in dem Geschlecht, in dem sie sich fühlen, auch leben wollen.

Manche machen sich gerne darüber lustig. Ich denke, das ist kein Punkt, über den man sich lustig machen soll. Da gibt es eben auch die Möglichkeit, eine geschlechtsanpas­sende Operation vornehmen zu lassen.

Laut österreichischem Recht ist es so, dass man seinen Vornamen in den öffentlichen Dokumenten – zum Beispiel im Führerschein oder im Pass – erst dann an dieses neue


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite