Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 228

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21.03.48

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das geltende Namensrechtsänderungsgesetz schützt Kinder vor einer skurrilen Namensgebung durch Eltern, die damit ihren Kindern eine Bürde fürs Leben auferlegen.

Bei der Namensänderung unter Erwachsenen schützt diese Bestimmung vor dem Missbrauch von weiblichen oder männlichen Vornamen, um die eigene Identität zu ver­schleiern. Insbesondere das Innenressort gibt zu bedenken, dass es, sollte die Erkenn­barkeit des Geschlechts auf Grund des Vornamens gar keine Rolle mehr spielen, den Kriminellen eigentlich sehr leicht gemacht wird, in eine andere Geschlechtsidentität zu schlüpfen. Während die Polizei noch nach einem Mann fahndet, gibt der sich schon längst als Frau aus. (Abg. Mag. Lunacek: In den USA ist es nicht so!)

Das Anliegen der Transgender-Personen ist aber ein berechtigtes. Es ist wirklich zu hinterfragen, ob sie erst nach der Operation den Namen ändern können sollen oder ob man ihnen ihr schwieriges Leben nicht durch eine Möglichkeit der Namensänderung erleichtert, wenn sie wirklich Transgender sind. Dann muss aber sichergestellt werden, dass es sich dabei um keinen Missbrauch handelt.

Der Antrag der Kollegin Lunacek – also von Rot-Grün – ist dafür nicht wirklich geeig­net, denn die ersatzlose Streichung verhindert den Missbrauch nicht. Das heißt, es muss uns eine Lösung einfallen, die spezielle für Transgender-Personen geschaffen wird. – Daher können wir diesem Antrag, wie er jetzt formuliert ist, noch nicht zustim­men. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.05


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.05.50

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Worum es geht, wissen wir ja jetzt bereits. Ich denke, das Hauptproblem ist, dass wir Menschen dazu zwingen, einen großen operativen Eingriff an ihrem Körper vorzunehmen, weil sie sonst nicht so leben können, wie sie es frei wählen, und nicht die Möglichkeit haben, so zu leben, wie sie es gerne hätten.

Erst seitdem ich mich mit dieser Materie näher befasst habe und mit vielen Trans­gender-Personen zusammenarbeite, ist mir bewusst geworden, dass nur die wenigsten einen derart schweren Eingriff überhaupt vornehmen wollen. In Österreich lassen sich schätzungsweise 50 bis 60 Menschen im Jahr umoperieren, aber die Zahl der Trans­gender-Personen ist weitaus höher. Schätzungen gehen von 1 bis 2 Prozent der Bevöl­kerung aus.

Es ist nicht das erklärte Ziel von vielen Transgender-Personen, sich umoperieren zu lassen – teils weil die Zeit fehlt, sich mit all den Gutachten, Therapien, Amtswegen und so weiter zu befassen, teils aus finanziellen Gründen, aber auch schlicht und einfach deshalb, weil einige Angst vor der Operation haben. Sehr wohl ist es aber Ziel aller, ihr Leben so gestalten zu können, wie sie es wollen. Dazu gehört nun einmal eine freie Vornamenswahl.

Meine Damen und Herren! Können Sie sich vorstellen, wie unangenehm, ja diskrimi­nierend es ist, wenn eine Person von der äußeren Erscheinung eindeutig eine Frau ist und in den Dokumenten ein männlicher Vorname steht oder umgekehrt? Einige Bei­spiele hat Kollegin Lunacek bereits erwähnt. Ich möchte noch eines hinzufügen, damit man das ungefähr nachvollziehen kann: Können Sie sich vorstellen, wie unangenehm


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