rigen Situation, aber es laufen die Genehmigungsverfahren parlamentarischer Art weiter – Sie wissen, in Belgien wurde das Verfahren vor kurzem abgeschlossen, in Estland und Finnland steht der Verfassungsvertrag in parlamentarischer Behandlung.
Wir können während der österreichischen Präsidentschaft da sicher keine Lösung erreichen, nicht deshalb, weil wir nicht wollen oder nicht kreativ genug sind als Vorsitzland, sondern weil das Thema in verschiedenen Ländern noch nicht reif ist.
Daher stellt sich auch die Frage einer Neuordnung der Kompetenzen in diesem Zusammenhang nicht. Was wir jedoch sehr wohl tun sollten und auch tun werden, ist, die Möglichkeiten, die wir auf der jetzigen rechtlichen Grundlage haben, voll auszuschöpfen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte, Frau Kollegin.
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben schon den Begriff „Subsidiarität“ erklärt. Ich würde ihn noch ein bisschen ausweiten: Das entspricht eigentlich dem politischen Konzept, in der jeweils kleinsten Einheit die Autonomie und Selbstverantwortung zu stärken und Entscheidungen dort zu belassen.
Jetzt würde ich Sie gerne fragen, ob Sie sich in dieser Regierung dafür einsetzen werden, dass diese Einheiten, zum Beispiel auch Gemeinden, Kommunen, mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden, über die sie jetzt zunehmend nicht mehr verfügen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Wie Sie richtig gesagt haben: Einer der Kerne des Subsidiaritätsgedankens ist die Stärkung der kleineren Einheiten oder der Einheiten, die auf sinnvolle Weise eine Regelung vornehmen und auch durchsetzen, umsetzen können. Dafür setze ich mich ein, nicht nur auf europäischer Ebene, sondern selbstverständlich auch innerhalb Österreichs – mit allen damit zusammenhängenden Fragen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Schasching. – Bitte, Frau Kollegin.
Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Bundesministerin! Auch mir geht es darum, die Subsidiarität nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch entsprechend zu stärken und verbindlich zu machen, so wie meine Vorfragerin das auch angesprochen hat.
Ich würde von Ihnen gerne wissen: Mit welchen konkreten Maßnahmen, mit welchen Überlegungen und verbindlichen Konsequenzen für die Regionen, für die Nation und dann natürlich auch in der EU werden Sie dieses Thema vorantreiben, sodass es auch zu einer wirklichen Verbindlichkeit zwischen diesen Ebenen kommt?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Wie gesagt, es gibt auch auf europäischer Ebene im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten einiges, das noch nicht umgesetzt ist, etwa das Protokoll 9 des Amsterdamer Vertrages, das in der Form noch nicht umgesetzt wurde, wo es in Wirklichkeit um eine Art Frühwarnsystem geht, das heißt eine stärkere Einbindung in die Subsidiaritätsprüfung sowohl der Regionen und der Kommunen als auch der nationalen Parlamente, eine intensivere Zusammenarbeit mit der Konferenz der Europa-Ausschüsse, mit der so genannten Cosac. Weiters geht es um den Gedanken, eine Art Verhältnismäßig-