Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 39

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Herr Kollege Spindelegger! Sie haben jetzt die Formulierung drinnen, wenn jemand zu touristischen Zwecken unterwegs ist und aus eigenem groben Verschulden in Gefahr gerät und gerettet werden muss.

Klar ist auch nicht, wie das denn bei Personen ist, die aus eigenem groben Verschul­den, weil sie touristisch unterwegs waren, verhaftet werden und ins Gefängnis kom­men.

Ich kann mich noch sehr gut an den Fall eines Österreichers erinnern, der in Kuba auf Urlaub war und dort im Vollrausch Auto gefahren ist und einen Unfall gebaut hat, bei dem fünf Menschen ums Leben gekommen sind. Er saß dann in Kuba im Gefängnis. Die frühere Außenministerin und die Botschaftsangehörigen dort haben sich damals sehr dafür eingesetzt, das er nach Österreich kommt. Das ist in Ordnung!

Jetzt frage ich Sie: Wird diesem die Arbeit, die da anfällt, auch verrechnet? Sind das Fahren im Vollrausch und das Umbringen von fünf Leuten dabei nicht ein grob schuld­haftes Verhalten?

Ich würde schon sagen, dass das auch dazugehört. Aber davon steht kein Wort in die­sem Antrag, sondern da geht es nur um die Abenteurer. Ist das auch ein Abenteurer, wenn er besoffen Auto fährt, um es einmal so auszudrücken, und dabei Leute umkom­men? (Abg. Dr. Spindelegger: Das ist jetzt schon im Konsulargebührengesetz drin­nen! – Abg. Scheibner: Wovon reden Sie schon wieder?)

Das sind Punkte, die noch unklar sind. Das ist nicht lächerlich! (Abg. Scheibner: Aben­teuerlich ist die Argumentation, die Sie hier bringen!) Die Frage ist: Wird das dann nur gegen Menschen, die in jungen Jahren – und da sind wahrscheinlich auch einige von uns darunter – reisen, angewandt? Ich hätte wahrscheinlich auch dazu gehört, denn auch ich habe vor 25, 27 Jahren Reisen unternommen, wo man mir durchaus Abenteu­erlust hätte zuschreiben können. Es ist mir damals zum Glück nichts passiert. Wo ist denn die Grenze zwischen dem Umstand, dass jemand neue Länder kennen lernen will, und dem Abenteuer? (Abg. Dr. Spindelegger: Das grobe Verschulden!)

Waren Sie nicht auch gerne unterwegs in Gegenden, wo es vielleicht gefährlich war und Sie das nicht einmal gewusst haben? Diese Dinge sind einfach unklar! (Abg. Scheibner: Man kann doch Schutzvorkehrungen treffen!)

Herr Kollege Spindelegger, wenn Sie selbst sagen, dass das wahrscheinlich kaum je­manden betreffen wird, dass es nicht sehr viele Fälle sein werden, dann frage ich mich schon, wozu man dieses Gesetz überhaupt braucht. (Abg. Scheibner: Sie waren vor­her dafür – und jetzt sind Sie wieder dagegen!)

Herr Kollege Spindelegger, das stimmt nicht! Ich war nicht dafür! Ich habe gesagt, dass gewisse Dinge noch ... (Abg. Scheibner: Scheibner!) Entschuldigung! In diesem Fall agieren Sie wie siamesische Zwillinge. – Ich habe gesagt, dass gewisse Dinge noch geklärt gehören. Jene, die ich jetzt angeführt habe, sind noch nicht geklärt. Es tut mir Leid, aber die Zustimmung dafür gibt es nicht. (Abg. Scheibner: Machen Sie einen Vorschlag! Aber Sie haben sich im Ausschuss nur verabschiedet!)

Zu den anderen Punkten gibt es unsere Zustimmung. Zu diesem wird es sie nicht ge­ben. (Beifall bei den Grünen.)

12.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Glaser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.18.12

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Ich möchte zunächst meinen Respekt für die Reden, die anlässlich


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