Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 42

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Auch was das „Touristische“ anlangt: Wenn man darüber hätte reden können – viel­leicht mit Experten, vielleicht hätte schon die Opposition genügt –, dann wären Sie draufgekommen, dass das „überwiegend Touristische“ wirklich keine gescheite Formu­lierung ist und dass auch nicht einzusehen ist, warum ein ernsthafter Tourist, irgend­jemand, der sich in seiner Pension, im Urlaub etwas anschauen, sich weiterbilden will, unter dieser Drohung steht – hingegen jemanden, der wegen des schönen Lichtes, aus Jux und Tollerei, etwa in einer Wüste die neueste Bikinimode abfilmen lässt und sich damit in Gefahr begibt, den betrifft es nicht? Das ist beruflich, das ist in Ordnung!? – Der ernsthafte Tourist oder der kleine Staatsbürger steht aber unter dieser Drohung. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist ja wirklich stark ...!)

Alle diese Dinge gehören besprochen und nicht einfach darüber hinweg mit der Mehr­heit beschlossen. Es stünde auch dem Außenamt gut an, sich hier anders zu verhal­ten.

Jetzt zur Frage des „grob schuldhaften Verhaltens“: „Grob schuldhaftes Verhalten“, das ist ja lustig! Im Text steht drinnen, dass das heißt, man muss sich Informationen besor­gen, die allgemein zugänglich sind. In der Begründung wird auf das Außenamt hinge­wiesen. Ich befürchte, man wird es sich richten, wie man es will. Logisch wäre in so einem Fall, Rechtssicherheit für die Bürger zu schaffen, das heißt zu sagen: Eine War­nung besteht zum Beispiel bei Buchung einer Reise; wenn sie zwischen Buchung und Antritt erfolgt, dann muss sie so schwerwiegend sein, dass auch ein formeller Rück­trittsgrund besteht; am Ort muss ein Informationssystem bestehen, dass man von der Warnung auch erfährt – dafür müsste ein System vorhanden sein, das müsste man schaffen.

Ich befürchte, das Außenamt wird Folgendes sagen. Wenn das Argument kommt, wenn man das ernsthaft vollzieht, dann bürdet sich das Außenamt sehr viel auf, denn es wird zu jedem Zeitpunkt, territorial abgegrenzt, genaue Warnungen geben müssen!, dann wird das Außenamt sagen: Nein, da macht ihr euch Sorgen, die unnötig sind; es heißt ja nicht „das Außenamt“, das kann auch jemand anderer sein! – Aber wenn es dann darum gehen wird, ob der Einzelne grob schuldhaft gehandelt hat, dann wird man sagen: Du hast das oder jenes nicht berücksichtigt.

In so einem Punkt muss ein Dienstleistungsministerium, ein Service-Außenamt dem Bürger klar sagen: Dort kannst du hingehen und dorthin nicht! Und wenn du nicht hin­gehen kannst, dann muss man auch den anderen sagen, sie sollen von dort wegge­hen. Dann muss man auch die Verantwortung übernehmen, wenn der betroffene Staat kommt, Protest einlegt und sagt: Warum gibst du für meinen Staat eine Reisewar­nung?, und muss ich sagen: Weil ich es für so gefährlich halte!

Ich kann nicht in die eine Richtung unverbindlich sein und in die andere dann sagen: Es gab die Warnung. Entweder ist es eine Warnung, dann muss sie es mit allen Kon­sequenzen sein, und dann bürdet sich das Außenamt etwas auf. Wenn es das nicht tun will, dann verlässt es seine Dienstleistungsfunktion. Beides halte ich für gefährlich und in Verbindung mit einem schlechten Gesetz wirklich für keinen Dienst an den Österreicherinnen und Österreichern. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Es ist kein schlechtes Gesetz!)

12.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.30.44

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mein Beitrag beschäftigt sich mit dem Tages-


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