als Studentin fast schon leisten können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Gestern war ihm das für eine Familie zu teuer! – Abg. Dr. Gabriela Moser – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Als ich noch ein Auto hatte!)
17.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 816/A dem Verkehrsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistern.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde auf
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG zur Untersuchung
der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befindlichen
Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarkaufsicht
hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei
Banken und Finanzdienstleistern.
Begründung:
In letzter Zeit wurde eine Reihe gravierender Missstände
im österreichischen Bankwesen und bei Finanzdienstleistern offenkundig. Diese
Missstände stellen nicht nur einen enormen wirtschaftlichen Schaden dar, sie
schädigen auch die Reputation und damit die Leistungsfähigkeit des
Finanzplatzes.
Besonders ins Auge sprangen dabei folgende Vorfälle:
Engagements in hochriskante Spekulationsgeschäfte (BAWAG,
Hypo Alpe Adria, u.a.)
Finanzielle Mitwirkung an fragwürdigen Firmenübernahmen
(MobTel, MobilTel)
Intransparente Geschäftsverbindungen zu dubiosen Partnern
(Raiffeisen International, Hypo Alpe-Adria)
Anlagefonds, die unbehelligt in kurzer Zeit tausende
Anleger schädigen (AMIS).
Diese Vorfälle haben nicht nur juristische Folgen,
sondern werfen auch die Frage auf, warum die vom Gesetzgeber bestellten
Aufsichtsorgane nicht einschritten und was sie von den Vorkommnissen wussten.
Widersprüchliche Aussagen zu aufklärungsbedürftigen Vorfällen rund um die sogenannten „Karibik-Geschäfte“ der BAWAG werfen Fragen über das Verhalten der damaligen Bankenaufsicht im BMF und der von 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundes-