Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / Seite 52

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend klares Bekenntnis zu einer effektiven und lückenlosen Luftraum-überwachung als Ausdruck der österreichischen Souveränität

eingebracht im Zuge der Sondersitzung zum Thema Eurofighter

Österreich ist verfassungs- und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und Siche­rung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Sou­veränität sicherzustellen. Es ist die Pflicht eines Staates gegenüber seinen Staats­bürgern, ein Höchstmaß an Sicherheit – auch in seinem Luftraum - zu gewährleisten. Die modernen Bedrohungen unserer Zeit erfordern zeitgemäße Ant­worten.

Zur Wahrung dieser Lufthoheit hatte bereits der damals im Hinblick auf die Beschaf­fung eines neuen Waffensystems befasste Landesverteidigungsrat im Jahre 1985 die Empfehlung für den „J-35D Draken“ ausgesprochen und der Bundesregierung zugleich empfohlen, rechtzeitig Verhandlungen für die künftige Nachbeschaffung aufzunehmen.

Gerade durch die Krise im ehemaligen Jugoslawien zu Beginn der 90-er Jahre wurde der österreichischen Bevölkerung vor Augen geführt, wie notwendig es ist, eigen­ständig Sicherheit auch und vor allem im Luftraum über Österreich gewährleisten zu können.

Auf Grund der verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtung, und vor allem aufgrund der Verpflichtung gegenüber der österreichischen Bevölkerung zur Gewähr­leistung umfassender Sicherheit, ist es unumgänglich, die Überwachung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Souveränität sicherzustellen und die Nachbe­schaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen fortzusetzen. Dies wurde auch durch die Bundesregierung im Regierungsprogramm für die XXI. Gesetzgebungsperiode und im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.

Die Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen wurde im Landes­verteidigungsrat mehrfach erörtert und hat dieser am 9. Juli 2001 beschlossen, dass wegen des technisch bedingten Erfordernisses für den Ersatz des „Draken“ empfohlen wird, „ehestmöglich verbindliche Angebote für die Nachfolge des Luftraum­über­wachungsflugzeuges einzuholen, sodass eine Entscheidung spätestens in der ersten Jahreshälfte 2002 getroffen werden kann“.

Am 2. Juli 2002 hat die Bundesregierung den Vortrag des Bundesministers für Landesverteidigung, der einer Empfehlung der Bewertungskommission für den von der Firma EADS angebotenen „Eurofighter Typhoon“ gefolgt ist, zur Kenntnis genommen. Damit hat die Bundesregierung eine Entscheidung für eine moderne, zukunfts­orientierte und zugleich europäische Lösung getroffen. Dies wurde in einer Ent­scheidung des Nationalen Sicherheitsrates vom 8. Juli 2002 begrüßt.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 1. Juli 2003 wurde der Vertrag über die Beschaffung von 18 Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon unterzeichnet, der mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 am


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