Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 210

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Sburny einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und in seinen Kernpunkten auch erläutert. Ich lasse ihn daher gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Ver­teilung bringen; er steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratie­paket für die Wirtschaftskammer eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 830/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

Im Zuge der Bawag/ÖGB-Affäre wurde offensichtlich, wie wichtig demokratische und von den jeweiligen Mitgliedern ausreichend legitimierte Entscheidungsstrukturen inner­halb der sozialpartnerschaftlichen Organisationen sind. Für gesetzliche Interessenver­tretungen mit Pflichtmitgliedschaft – wie die Wirtschaftskammer – trifft dies in besonde­rem Maße zu.

Leider entspricht das Wahlrecht in der Österreichischen Wirtschaftskammer keines­wegs modernen demokratischen Standards:

Die wichtigsten Gremien der Wirtschaftskammer, die Wirtschaftsparlamente, werden nicht direkt gewählt, sondern vollkommen intransparent und mehrheitsverzerrend aus den Urwahlergebnissen der einzelnen Fachgruppen hochgerechnet.

Die Spartenwahlkataloge werden nicht nach objektiven Kriterien berechnet, sondern willkürlich festgelegt, wodurch das Wahlrecht Züge eines „Ständewahlrechtes“ zuguns­ten der Banken und der Industrie hat.

Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und Fachverbandsausschüsse erfolgt nach wie vor nicht nach Stimmen, sondern nach Urwahl-Mandaten, wodurch sich zwi­schen den Branchen und zwischen den Bundesländern extreme Verzerrungen ergeben und einzelne Stimmen mehr als 300 mal so viel wert sind wie andere.

Nach wie vor gibt es kein volles passives Wahlrecht für alle Mitglieder mit nicht-öster­reichischer Staatsbürgerschaft. Die demokratischen Rechte (z.B. chinesischer Unter­nehmerInnen) werden davon abhängig gemacht, ob im jeweiligen Herkunftsland demo­kratische Interessenvertretungen existieren.

Das derzeitige Wahlrecht ist speziell für kleine Fraktionen extrem schikanös und büro­kratisch, da vor jeder Wahl auch die bereits in den Wirtschaftsparlamenten vertretenen wahlwerbenden Gruppen tausende Unterstützungserklärungen sammeln müssen.

Mit dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf wird an diesem Demokratiedefizit bzw. an den oben erwähnten Missständen nichts geändert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die erforderlichen Schritte einzuleiten um das Wahlrecht der Wirtschaftskammer bezüglich folgender demokratischer Mindesterfor­dernisse zu erweitern:

 


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