Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 235

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muss sich an den Tatsachen orientieren. (Abg. Königsberger-Ludwig: Warum tun Sie es dann nicht?) – Wir tun es ja! Ich glaube, man kann nicht sagen, dass wir uns nicht daran orientieren, sonst würde es auch die heutigen Novellen und die heutigen Ge­setze nicht geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Zum Gesundheitsrechtsänderungsgesetz: Im Krankenanstaltengesetz wird die Koope­ration zwischen den Krankenanstalten geregelt, und zwar für den Fall, dass etwas aus­gegliedert wird, zum Beispiel in ein anderes Land. Mein Kollege Wöginger wird auf die Kooperation zwischen Oberösterreich und Deutschland eingehen. Weiters werden auch die Aufgaben der sanitären Aufsicht, sprich des Hygieneteams, geregelt, wie dies bei uns in Österreich üblich ist, wodurch verhindert werden soll, dass Infektionen im Krankenhaus entstehen. Weiters erfolgt die Klarstellung, dass das in den einschlägigen Berufsgruppengesetzen festgelegte Verhältnis für die Beschäftigung von Leiharbeits­kräften in Krankenanstalten, das wir vor einiger Zeit beschlossen haben, pro Abteilung oder sonstiger Organisationseinheit einzuhalten ist.

Jetzt noch zur Gesundheit Österreich GmbH. Hauptanliegen ist die Nutzung der fach­lich inhaltlichen Synergieeffekte. Ich habe das Gefühl, das sieht keiner. Und es wurden im Vorfeld wirklich viele Gespräche mit allen Stellen und Interessenvertretungen ge­führt.

Es besteht eine Drittelparität zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Die Ein­bindung der Länder als Verantwortliche für die Krankenanstalten und der Sozialver­sicherung, verantwortlich für die ambulante Versorgung, ist deswegen wichtig, weil die Gesundheitsstrukturreform die Überwindung der bisher streng getrennten extra- und intramuralen Versorgungsstrukturen zum Ziel hat. Somit ist diese Drittelparität auch deshalb wichtig, um diese Bereiche miteinander zu vernetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

19.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.10.31

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die heutige Gesetzesvorlage zur Gründung der Gesundheit Österreich GmbH gibt es in dieser Form keine Notwendigkeit, sondern das ist aus­schließlich nur deshalb gemacht worden, weil das Ministerium für Gesundheit alle Macht an sich reißen will, und das mit allen Konsequenzen, so wie wir das auch beim ORF kennen. Nicht mehr und nicht weniger ist das. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, wir hätten darüber reden können, dass das ÖBIG und das Bundesinsti­tut für Qualitätssicherung miteinander kooperieren, weil es da um eine gemeinsame Sache geht. Es geht darum, dass das ÖBIG Expertisen erstellt und das Bundesinstitut für Qualitätssicherung in Zukunft dafür sorgen soll, dass diese dann auch umgesetzt werden, um Mängel zu beseitigen, und dass es eine Evaluierung gibt. Damit hätte ich leben können, aber nicht in Form einer GesmbH, sondern als Fonds zum Beispiel.

Aber dass Sie jetzt den Fonds Gesundes Österreich in einem Aufwaschen da gleich mit hineingepackt haben, Frau Ministerin, dafür gibt es überhaupt keine Begründung, und Sie haben im Ausschuss auch keine gebracht, außer – und ich wiederhole Ihre Worte –: Wir haben das im Regierungsprogramm festgeschrieben. – „Super“! Das ist die einzige Begründung dafür, es gibt sonst keine.

Dann haben Sie noch versucht, Frau Ministerin, ein bissel zu probieren, ob Sie die Kur­ve mit den Synergieeffekten kratzen. – Sie wissen, da gibt es keine Synergieeffekte, denn für die 16 MitarbeiterInnen, die beim Fonds Gesundes Österreich arbeiten, haben


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