Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 252

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rungen beziehungsweise die Ausbildung zum Fachtierarzt angeboten werden. In diese Richtung soll die Entwicklung gehen.

Auch dass für die Führung einer Hausapotheke grundsätzlich eine Qualifizierung not­wendig ist, ist etwas Positives. Aber, Frau Bundesministerin, auch hier wieder gilt: Unabhängigkeit ist ein wichtiges Gut! Bei der Ablegung der Prüfung jedoch nicht die Veterinäruniversität vom Gesetz her verpflichtend einzubinden, zeigt wieder, dass man da alles im eigenen Saft schmoren lassen will, und da ist die Sorge berechtigt, dass auch das wieder zu Interessenkollisionen führt. Das ist nicht in unserem Sinne!

Abschließend: Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wird der Landwirtschaftsminister dazu veranlasst, seine Zustimmung zu geben, wenn Verord­nungen zu Rückstandshöchstwerten bei Pestiziden durch Ihr Ressort kundgemacht werden.

An diesem Beispiel sieht man klar, dass es so nicht gehen kann. Denn: Dort, wo Sie für Trinkwasser zuständig sind, dort, wo es um gesundes Trinkwasser geht, etwa bei der Ausbringung von Nitraten, bei der Belastung der Böden, haben Sie keine Möglichkeit, mitzusprechen, da bleibt der Agrarsektor unter sich. – Daran sehen Sie, dass das un­vereinbar ist. Daher sollten Sie sich darum, hier endlich Klarheit zu bekommen und die Kompetenzen zu regeln, mehr bemühen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Lichtenegger. – Bitte.

 


20.03.49

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Wir sind uns, glaube ich, alle einig darin, dass wir mit Gesetzen und Verordnungen kein Verbrechen verhindern können – um das Beispiel mit dem „ver­gammelten Fleisch“ aufzugreifen –, was wir allerdings tun können, ist, eine verstärkte Kontrolle durchzuführen. Ich glaube, mit diesem Gesetz sind wir da einen Schritt wei­tergekommen, denn in Wirklichkeit wird eine Verordnung erlassen, die zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarprodukte und Le­bensmittel neu gefasst wurde, die mit 31. März 2006 kundgemacht wurde.

Es gibt auch eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen im Be­reich Warenverkehr mit dem Ausland, im Bereich Zollwesen, wo es um die Frage geht: Wie bekämpfe ich unlauteren Wettbewerb: Veterinärwesen auf der einen Seite, Nah­rungsmittelkontrolle auf der anderen Seite? Da ist diese Vereinigung sehr wohl ver­pflichtet, der Bundesministerin gegenüber eine Mitteilung zu machen, darüber Auskunft zu geben, welche Produktspezifikationen man überprüft. Das muss auch der Europäi­schen Kommission gemeldet werden.

Die Unternehmer, die Erzeugnisse in Verbindung mit geschützten Angaben, Bezeich­nungen und Namen nach den Verordnungen herstellen, sind auch verpflichtet, an die­sem Kontrollverfahren teilzunehmen.

Also ich glaube, wir haben, wie Sie, Herr Kollege Maier, gefordert haben, sehr wohl eine Informationspflicht gegenüber dem Bundesministerium. Es ist auch im Interesse des Bundesministeriums, dass diese Informationen auch dem österreichischen Volk – nicht so wie in Deutschland – zur Kenntnis gebracht werden und da wesentliche Auf­klärungsarbeit und wesentliche präventive Arbeit geleistet wird, damit solche Dinge in Österreich nicht passieren können.

Nun zum Tierärztegesetz. – Tierarzt ist unserer Meinung nach sehr wohl ein Gesund­heitsberuf. Uns ist es wichtig, dass der hohe Standard von Lebensmitteln tierischer Herkunft auch den entsprechenden Standard erlangt.

 


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