Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / Seite 16

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schließlich bis zum Europäischen Rat im Juni d. J. entsprechende Initiativen zu setzen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten.“

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Frau Bundesministerin, wir laden Sie, wir laden die Bundesregierung herzlich ein, sich dieser Initiative anzuschließen, wir laden auch Sie alle ein, sich dieser Initiative anzu­schließen. Es geht um konkrete Absicherung eines Modells, das wir in Österreich auf Gemeinde-, auf Länder-, auf Bundesebene verwirklicht haben, und da wollen wir auch, dass das abgesichert wird. Dazu ersuchen wir Sie, zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Einem verlesene Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Einem und KollegInnen betreffend Initiative der Bundesregierung für eine EU-Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen von allge­meinem wirtschaftlichem Interesse ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Einem und KollegInnen betreffend Initiative der Bundesregierung für eine EU-Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

eingebracht am 24. 5. 2006 im Zuge der Debatte zum Themenbereich „Initiativen für ein soziales Europa!“

Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse sind eine der Grund­säulen des europäischen Wohlfahrtsmodells. Die Perspektive eines sozialen Europas ist untrennbar mit dem Fortbestand bzw. der Absicherung allgemein und diskriminie­rungsfrei zugänglicher und leistbarer Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaft­lichem) Interesse verbunden. Im Weißbuch der Europäischen Kommission zu Dienst­leistungen von allgemeinem Interesse heißt es dazu: „In der Union sind Dienstleistun­gen von allgemeinem Interesse nach wie vor unerlässlich für die Erhaltung sozialer und territorialer Kohäsion und für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Zu Recht erwarten die Bürger und die Unternehmen, dass sie EU-weit Zugang zu hoch­wertigen Diensten von allgemeinem Interesse zu einem erschwinglichen Preis haben. Für den EU-Bürger stellt dieser Zugang eine essenzielle Komponente der Unions­bürgerschaft dar, die unverzichtbar ist, damit er die ihm zustehenden Grundrechte in vollem Umfang wahrnehmen kann. Für die Unternehmen ist die Verfügbarkeit hoch­wertiger Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine unabdingbare Vorausset­zung für Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Bereitstellung allgemein zugänglicher hoch­wertiger Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu erschwinglichen Preisen, soweit diese Dienstleistungen den Bedürfnissen der Verbraucher und Unternehmen gerecht werden, wird mithin ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des strategischen Ziels der Union geleistet, sie  ‚zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten wissens­basierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen’“.

Um die Bedeutung hochwertiger, allgemein zugänglicher und leistbarer Dienst­leistungen für die EU und ihre BürgerInnen anzuerkennen, sollten die Mitgliedstaaten der EU eine politische Übereinkunft zur Absicherung der Leistungen der Daseins-


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