Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 15

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2. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 812/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend die digitalen Rechte der KonsumentInnen (1510 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen daher zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


13.41.21

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren über das Urheberrechtsgesetz – über die vorliegende Novelle, die in Form des Abänderungs­antrages vorliegt.

Ich drücke den Mitarbeitern des Justizministeriums mein Kompliment aus, die sich bemüht haben, den ursprünglichen Entwurf zu entschärfen. Dieser Entwurf sieht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung vor, wenn beispielsweise Personen gewerbs­mäßig rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch genommen haben oder für Rechtsverletzungen genutzte Dienstleistungen erbracht haben.

Es geht um die so genannte Provider-Problematik. Wir als sozialdemokratische Fraktion haben auch im Justizausschuss die Auffassung vertreten, dass eine derartige Auskunftserteilung nur nach Einschaltung eines unabhängigen Richters erfolgen kann, der die diesbezüglichen Voraussetzungen prüft. Das ist nicht der Fall, daher stimmen wir als sozialdemokratische Fraktion dem vorliegenden Antrag auch nicht zu.

Es gibt aber, Hohes Haus, eine Grundsatzdebatte: Es geht um die Frage der geistigen Eigentumsrechte, es geht um die Frage: Wie sieht es in der digitalen Welt aus und wie sieht es in der realen Welt aus? – Es ist eine rechtspolitische Debatte, die wir zu führen haben. Es geht um Urheberrechte im digitalen Bereich. Da gibt es Tendenzen – und das möchte ich ausdrücklich betonen – in Richtung Nutzungsbeschränkung, wenn beispielsweise über DRM-Systeme versucht wird, einzelne Nutzungen durch Personen, die einen legalen Eigentumstitel haben, zu beschränken.

Ich unterscheide das sehr wohl von Fragen der klassischen Produktpiraterie, von Markenrechten – da haben wir einen Handlungsbedarf, da muss die Durchsetzungs­richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Produktpiraterie im digitalen Bereich – und ich sage es – hat rechtspolitisch eine andere Dimension. Dieses Hohe Haus sollte sich auch damit verstärkt auseinander setzen!

Wenn es um den digitalen Bereich geht, dann geht es um sehr zentrale Fragen: Es geht um die Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement, es geht um die Fragen der Technikneutralität, denn eines ist doch unverständlich: Wenn sich jemand eine CD kauft, nach Hause kommt und die CD bei bestimmten Geräten nicht abspielen kann!

Es geht auch um die rechtliche Behandlung von TauschbörsennutzerInnen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich warne vor einer Kriminalisierung! Ich warne vor


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