Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 30

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, über das Sachwalterrechts-Änderungs­gesetz 2006 eine leicht lesbare, allgemein verständliche Information („easy to read“-Fassung) erstellen zu lassen und diese der Allgemeinheit und insbesondere den betroffenen Personenkreisen zur Verfügung zu stellen.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


14.24.50

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einem Ausschuss sind einem manche Gesetze besonders am Herzen gelegen, manche weniger, manche sind eine sehr trockene Materie, und von manchen kann man sich vorstellen, dass es einen selber trifft. Dieses Sachwalterrecht ist so ein Gesetz, das mir einerseits besonders am Herzen gelegen ist und von dem ich mir andererseits vorstellen kann, dass es mich oder nahe Angehörige oder Freunde wahrscheinlich irgendwann einmal besonders betreffen könnte.

Diese Novelle ist mit Experten lange vorbereitet worden, und diese Novelle trägt auch eine neue Philosophie. Wir haben in diesem Sachwalterrecht den Eingriff in die Autonomie der betroffenen Personen, in ihre Entscheidung möglichst gering halten wollen und daher auch nach Lösungen gesucht, was man nicht alles vorher bereits rechtlich regeln könnte, ohne dass es zu einer gerichtlichen Sachwalterbestellung kommen muss – beispielsweise durch eine gesetzliche Vertretungsbefugnis naher Angehöriger für die Angelegenheiten des täglichen Lebens, beispielsweise durch die Vorsorgevollmacht, mit der man selber durch ein Dokument dafür sorgen kann, wer denn einmal Sachwalter werden soll, sollte man einen brauchen.

Wir haben in diesem Gesetz auch ganz besonders darauf Wert gelegt, dass Sachwalterschaft nicht bloß eine Aufgabe der Rechtsvertretung ist, sondern eine soziale Verpflichtung, dass die effektive Wahrnehmung dieser sozialen Verpflichtung gewährleistet sein muss, zum Beispiel dadurch, dass der persönliche Kontakt mindestens einmal im Monat stattzufinden hat. Ich meine, dass das noch zu wenig ist und dass die Praxis den Sachwalter und die besachwaltete Person häufiger zusammenbringen sollte.

Wir haben dann auch sichergestellt, dass nicht hunderte Sachwalterschaften durch eine Person wahrgenommen werden, sondern diese auf 25 limitiert. Dann haben wir festgelegt, dass das Gericht von Amts wegen alle fünf Jahre überprüfen soll, ob die Sachwalterschaft überhaupt noch notwendig ist. Es ist schon richtig, dass sich mit diesem neuen Gesetz einige Fragen herauskristallisieren werden, und daher wollen wir im Parlament einen Bericht haben, den uns die Frau Justizministerin geben soll.

Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz werden wesentliche Änderungen im System der Sachwalterschaft eingeführt. Dies betrifft insbesondere die Vorsorgevollmacht, die Vertretungsmöglichkeit nächster Angehöriger, aber auch die zahlenmäßige Beschränkung der Sachwalterschaften. Diese Maßnahme hat naturgemäß auch entsprechende finanzielle Auswirkungen, für die von der Bundesministerin für Justiz entsprechend vorgesorgt worden ist.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite