Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 35

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Diese Durchgriffsmöglichkeit des Richters auf eine Person, der ein Sachwalter bestellt ist, ist nicht gerechtfertigt: Zum einen ist es für einen uU bereits seit Jahren mit der jeweiligen Person zusammenarbeitenden Sachwalter ungleich einfacher, aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls eine sachgerechte Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur medizinischen Behandlung zu treffen. Zum anderen ist die Durchgriffsmöglichkeit des Gerichts nicht erforderlich, weil es immer noch über die Möglichkeit einer Abberufung des Sachwalters und der Neubestellung einer anderen Person als Sachwalter verfügt.

Schließlich ist so ein direkter Durchgriff auch systemwidrig und stammt noch aus der Verflechtung des Sachwalterschaftsrechts mit dem Kindschaftsrecht, deren Entkop­pelung ja genau durch die gegenständliche Novelle erfolgen soll.

Aus diesen Überlegungen ist auf die direkte Durchgriffsmöglichkeit des Gerichts bei einer verweigerten Zustimmung des Sachwalters zu einer medizinischen Behandlung zu verzichten.

Artikel X:

Zu § 4 Abs. 2:

Die Novelle formuliert die Umsetzung der Höchstzahlen ausgesprochen „weich“, demnach „sollen tunlichst alle Sachwalter diese Voraussetzungen erfüllen“. Tatsächlich ist im Sinne eines höchstmöglichen Schutzes und zur Wahrnehmung des Wohls der Pflegebefohlenen erforderlich, dass die Umsetzung der Höchstzahlen verpflichtend erfolgt, daher ist eine entsprechend „starke“ Formulierung zu bevorzugen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


14.36.54

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Normalerweise lobe ich im Plenum nicht die Beamten, weil ich finde, dass es Pflicht der Beamten ist, genauso wie es unsere Pflicht ist, ordentliche Arbeit zu leisten. Aber in diesem Fall möchte ich mich schon bei den Beamten des Justizministeriums bedanken, weil sie wirklich teilweise über ihren Schatten gesprun­gen sind. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Sektionschef Dr. Hopf, der die Anlaufstelle für die geballten Interventionen, die im Zusammenhang mit dieser Gesetzwerdung vorgebracht wurden, war.

Ich bin wirklich allen in dieser Abteilung Tätigen sehr dankbar dafür, dass sie so viel Verständnis für unser Anliegen gezeigt haben und daran mitgewirkt haben, dass es so geworden ist, wie es jetzt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir betreten nämlich mit diesem Gesetz in vielen Bereichen Neuland. Wir schaffen Bestimmungen, die es bisher nicht gegeben hat. Wir sind Vorreiter in Europa in manchen Bereichen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde.

Ich freue mich auch darüber, dass diese Materie von allen Parteien mitgetragen wird. Die üblichen Auseinandersetzungen, die Streitereien haben bei diesem Gesetz völlig gefehlt. Grundlage jeder Debatte war: Wie können wir die Situation der Betroffenen ver­bessern? Wie können wir ihre Rechte stärken? Und wie können wir das System der Sachwalterschaft auf eine bessere Grundlage stellen? – Es war wirklich eine sehr, sehr angenehme Zusammenarbeit.

 


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