Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 85

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auch immer wieder, was alles schon diskutiert und beschlossen worden ist, weil sich ja, wie bereits gesagt, der Horizont der Beschlussfassung so weit erstreckt.

Zum Schluss noch zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz. Dem können wir aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen. Einer davon ist – und deswegen gibt es auch einen Abänderungsantrag unsererseits –, dass wir die Sanktionen bei Nicht-Einhaltung vermissen. Es wird also kein Verwaltungsstrafverfahren geben, wenn kein Energie­ausweis existiert, und das ist für uns ein wesentlicher Grund, warum wir dieses Gesetz nicht mittragen können.

Unseres Erachten ist die Vollziehung auch noch so aufgesplittert, dass teilweise für den Vollzug eines Bundesgesetzes – eines Bundesgesetzes! – die einzelnen Bundes­länder zuständig werden, und das ist meines Erachtens nicht korrekt.

Entschuldigen Sie, aber ich finde jetzt meinen Abänderungsantrag nicht. Die Kollegin Stoisits wird ihn dann vorlesen, oder ich melde mich noch einmal zu Wort. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.19

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Neudeck zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.19.16

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Moser hat gesagt, dass sie den Überblick über das Mietrecht verloren hat. Das ist natürlich bei einer so umfassenden Materie durchaus möglich. Es ist für mich immer interessant, und ich halte es für sehr schwierig, die Wünsche, die man an dieses Mietrecht hat, auch juristisch korrekt in einen entsprechenden Text zu fassen. Ich denke da beispielsweise daran, dass der ehemalige Parlamentspräsident Fischer, unser jetziger Bundespräsident, vor, ich glaube, etwa acht oder zehn Jahren einmal gesagt hat, es wäre ihm ein Anliegen, das Mietrecht so zu fassen, dass es Mieter und Vermieter verstehen, und er hat auch einen sehr mutigen Anlauf dazu versucht.

Dieser Anlauf ist leider nicht geglückt, aber nicht deshalb, weil Fischer nicht wollte, sondern weil es einfach nicht möglich ist, eine Materie wie das Wohnungs­gemein­nützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz oder das Mietrecht in Begriffe zu fassen, sodass jeder weiß, wovon die Rede ist.

Das, meine Damen und Herren, ist meiner Überzeugung nach eines der Grundübel, warum es möglich ist – und das auf einem Sektor, der für jeden Mieter, für jeden Vermieter besonders wichtig ist –, dass mit so divergierenden Interpretationen sozu­sagen hantiert wird. Und damit wird natürlich auch Politik gemacht. Schade, dass Kollegin Bures jetzt nicht da ist, denn ihre Aussendung von heute zum Mietrecht ... (Abg. Großruck: Das ist das erste Mal, dass Sie das bedauern!)

Ich hätte ihr das gerne erklärt; über die Medien ist das etwas schwer auszurichten, aber sonst, Kollege Großruck, bedauere ich auch nicht, dass Kollegin Bures jetzt nicht da ist. Das jedoch hätte ich mir gerne mit ihr ausgemacht, denn sie hat da etwas in den Raum gestellt, in den es wirklich nicht gehört.

Jedenfalls ist es so, dass mit dem Thema Mietrecht sehr viel Politik gemacht wird, und ich muss sagen, seit Jahrzehnten bin ich als Vermieter und Verwalter mit dem Mietrecht vertraut ... (Abg. Öllinger: Dazu sitzen wir ja herinnen, dass wir Politik machen!) – Politik auf dem Rücken der Mieter, Kollege Öllinger, nicht jedoch für die Mieter! Dass Sie Politik nicht für die Vermieter machen, sehe ich ja noch irgendwie ein, aber dass Sie Politik auch nicht für die Mieter machen, schon weniger. Sie machen Politik vielleicht für ein paar, die besitzend sind, das ist durchaus möglich, denn bei


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