Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 93

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Länder entsprechende Grenzwerte festgelegt werden. Es wird bei einer vom physi­kalischen Aufbau her gleichen Berechnung auch auf die lokalen Gegebenheiten Rücksicht genommen, darauf ist Rücksicht zu nehmen. Diese fließen mit ein, wobei diese auch innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich sein können.

Lassen Sie mich das mit einer Berechnung der Heizlast in Österreich vergleichen! Das war bis vor kurzem die ÖNORM H 7500. Mit dieser wurde die erforderliche Heizlast eines Objektes, eines Gebäudes berechnet. Jetzt gibt es eine Nachfolgenorm, eine europäische Norm, die für ganz Österreich gleich ist. Die lokalen Gegebenheiten fließen dort mit ein. Das heißt, ich würde mir wünschen, dass sich die Länder im Zusammenhang mit diesem Energieausweis daraufhin verständigen, bei der Berechnung von gleichen Grundlagen auszugehen.

Ich bin aber auch überzeugt davon, dass der Energieausweis einer gewissen Markt­regelung unterliegen wird. Ein Mieter wird es sich nämlich bei Vorlage dieses Energie­ausweises überlegen, ob er ein energieineffizientes Objekt anmietet oder eines mit einer hohen Energieeffizienz. Jene – Frau Kollegin Stoisits hat ja ihre Bedenken angemeldet –, die keinen Energieausweis vorlegen, werden auch eine dement­sprechende Benachteiligung haben.

Was den Bau von neuen Objekten anbelangt, ist es im Grunde eine Selbst­verständlichkeit, dass die Vorlage eines Energieausweises erfolgt, weil ja ohnedies die hiezu erforderlichen Berechnungen im Zuge der Projektierung zu erfolgen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.45.33

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren, es tut mir ja fast weh, aber ich muss Kollegem Tancsits in der Tat Recht geben. (Abg. Mag. Molterer: Na geh!) Diese Novelle ist wirklich eine konsequente und logische Fortsetzung, nämlich eine konse­quente und logische Fortsetzung der Wohnungspolitik dieser Regierungsparteien, denn sie ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Ausdruck der konsequenten, stückweisen und andauernden Verschlechterung der Rechtsposition von Mieterinnen und Mietern. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Das ist aber spärlich gewesen!)

Dies manifestiert sich auch, wie wir gehört haben, im ständigen Ausbau von Befris­tungen ebenso wie etwa in der Einschränkung der Überprüfungsmöglichkeiten der Mietzinsgestaltung. Ich denke noch mit Wehmut zurück an die Jahre der langen Wohnrechtsverhandlungen, etwa mit Abgeordnetem Keimel, der wirklich eine sehr ausgewogene Position vertreten hat, die eine ganze andere Position als jene der ÖVP in diesen Jahren war. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Da wir heute morgen über die soziale Dimension in Europa diskutiert haben, muss ich sagen, die Regierung praktiziert auch mit diesem Gesetz in Wirklichkeit genau das Gegenteil von dem, was sie in Sonntags- und Parlamentsreden ständig behauptet. (Abg. Großruck: Das ist ja falsch!) Es ist unzweifelhaft, wenn schon auf die ökonomische Dimension eingegangen wurde, dass Wohnen als meritorisches Gut zu betrachten ist, das heißt, es entzieht sich weitestgehend den Gesetzen des Marktes und den Wettbewerbsgesetzen des Marktes.

Bei den langen Ausreifungszeiten, die es unzweifelhaft in diesem Bereich gibt, ist der Markt nun einmal nicht mehr in der Lage, alleine die notwendigen Investitionsimpulse zu setzen, um den bestehenden tendenziellen Nachfrageüberhang effizient und vor


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