Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 156

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ungerecht, und das ist auch budgetär absolut keine notwendige Maßnahme, weil es ungefähr 40 Personen betrifft, die Schwerstversehrte sind, und ich würde mir sehr wünschen, Herr Kollege Scheibner – wenn Sie schon sagen, Sie haben das durch­gelesen und Sie kennen sich aus –, dass Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Heidrun Silhavy verlesene Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales 1483 der Beilagen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1483 dB über die Regie­rungsvorlage (1408 der Beilagen) betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Z 18 entfällt.

2. Die bisherigen Z 19 bis 36 erhalten die Bezeichnugen Z 18 bis 35.

Begründung:

Nach der bisherigen Rechtslage beziehen Eisenbahner die Versehrtenrente ab Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Das ist gemäß § 16 Abs. 1 AVB spätestens mit der 19. Woche der Fall. Danach wird die Versehrtenrente ausbezahlt. Bei gleichzeitigem Bezug von Krankengeld und Versehrtenrente ruht die Versehrtenrente im Ausmaß des Krankengeldanspruchs. Der darüber hinaus gehende Betrag wird aber ausbezahlt.

Aufgrund der vorliegenden Regierungsvorlage soll die Versehrtenrente bei gleich­zeitigem Krankengeldbezug erst mit der 27. Woche ausbezahlt werden.

D.h. Schwerstversehrte, deren Versehrtenrente höher als das Krankengeld ist, erhalten den Differenzbetrag zwischen der 19. und 27. Woche nicht mehr ausbezahlt.

Nachdem von dieser Regelung lediglich rund 40 Schwerstversehrte jährlich betroffen sind und die Änderung zum Einem für diese eine unangemessene Härte darstellt, zum Anderen dafür auch keine budgetäre Notwendigkeit besteht, soll diese Bestimmung wieder entfallen

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Seine Wunschredezeit beträgt 4 Minuten – ich stelle die Uhr auf 2 Minuten ein.

 


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